Städtische Abfallwirtschaft erläutert neue EU-Verordnung
Die seit Anfang 2025 gültige EU-Verordnung, nach der Textilien nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden dürfen, sorgt für Irritationen. Denn es bedeutet, dass nicht mehr trag- oder verwertbare Kleidung in den Sammelbehältern auch von gemeinnützigen Organisationen landet. Diese müssen den Inhalt aufwändig sortieren und gegebenenfalls teuer entsorgen, was dem Grundgedanken der Altkleidercontainer widerspricht. Darauf reagiert nun die städtische Abfallwirtschaft.
Grundsätzlich fordert der Gesetzgeber mit der neuen EU-Verordnung, dass alle Textilien nach Möglichkeit recycelt und nicht entsorgt werden. Der Fokus liegt auf mehr Nachhaltigkeit in diesem Bereich, da die Herstellung von Textilien besonders ressourcenintensiv ist. Doch die Umsetzung der neuen Richtlinie gestaltet sich für die Altkleiderverwerter, die für die Sammelcontainer zuständig sind, schwierig. Daher empfiehlt die Abfallwirtschaft der Stadt Maintal, gut erhaltene Textilien weiterhin wie gewohnt der Altkleidersammlung zukommen zu lassen und Textilien, die stark zerschlissen oder durch Schadstoffe verunreinigt sind, in der Restmülltonne zu entsorgen.
Für Auskünfte rund um das Thema Abfall sind die Mitarbeiterinnen der städtischen Abfallwirtschaft erreichbar unter den Telefonnummern 06181 400-200 oder -407. Informationen gibt es ebenfalls auf der städtischen Webseite www.maintal.de/abfall.
Bild: Regelung Restmüll
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Regelung Restmüll
Die Neuregelung der Entsorgung von Textilien sieht vor, dass diese nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden. Ausgenommen ist Kleidung, die wirklich unbrauchbar für eine weitere Verwendung ist.
Quelle: Redaktion MKK Echo