Allen wahlberechtigten Personen der Gemeinde Gründau geht bis spätestens zum 02.02.2025 die Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl am 23.02.2025 postalisch zu. Mit dieser kann ein Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragt werden. Der Antrag auf Briefwahl kann auch über den aufgedruckten QR-Code online gestellt werden.
Des Weiteren ist, vor Anfang Februar, eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail (wahlen@gruendau.de) oder postalisch möglich. Telefonische Anträge hingegen sind nicht möglich. Der Online-Wahlscheinantrag ist auf der Homepage der Gemeinde Gründau (www.gruendau.de) ab sofort freigeschaltet.
Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen so früh wie möglich, da für die vorgezogene Bundestagswahl eine hohe Briefwahlbeteiligung erwartet wird.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen wird sich bis voraussichtlich Anfang Februar verzögern, da die erforderlichen Stimmzettel erst dann beim Wahlamt vorliegen werden. Der Druck und die Auslieferung der Stimmzettel werden durch die verkürzten Fristen erst Ende Januar vorgenommen und liegt außerhalb des Wirkungsbereichs der Gemeinde Gründau. Mit der Versendung der Briefwahlunterlagen oder das direkte Wählen per Briefwahl im Rathaus kann nach derzeitigem Kenntnisstand erst ca. 2 Wochen vor dem Wahltermin begonnen werden.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen und die Möglichkeit der Stimmabgabe in den Räumlichkeiten des Rathauses sind während den Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung jederzeit möglich.
Quelle: Clark Kent