Donnerstag, Januar 23, 2025
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Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl werden verschickt

Alle im Hanauer Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 2. Februar 2025 per Post ihre Wahlbenachrichtigung zur kommenden Bundestagswahl.

Auf der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte am 23. Februar 2025 seine Stimmen abgeben kann.

Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich schnellstmöglich mit dem Hanauer Wahlbüro in Verbindung setzen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

In der Zeit vom 3. bis einschließlich 7. Februar können Wahlberechtigte auch das Wählerverzeichnis zur Nachprüfung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Hanauer Wahlbüro im Servicebereich des Rathauses am Markt einsehen.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich zudem ein Antragsformular auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen. Ganz einfach funktioniert das mit dem ebenfalls abgedruckten QR-Code zur digitalen Antragsstellung. Aufgrund der verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl ist der Versand und die Ausgabe von Briefwahlunterlagen allerdings frühestens ab Anfang Februar 2025 möglich ist.

Für Fragen rund um das Thema Bundestagswahl steht Ihnen das Team des Hanauer Wahlbüros telefonisch unter 06181/2950-2070 oder per E-Mail unter wahlbuero@hanau.de zur Verfügung.

Pressekontakt: Güzin Langner

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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