(lei) Dieser Tage starten sie wieder: Weihnachtsmärkte im
ganzen Land öffnen ihre Pforten für die Besucherinnen und Besucher. Die
Hessische Polizei verstärkt zum Beginn der festlichen Saison ihre
Sicherheitsmaßnahmen – auch im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen.
Die Märkte in den großen Städten Offenbach und Hanau haben vor wenigen Tagen
bereits begonnen, andere Weihnachtsmärkte in der Region wie etwa in Seligenstadt
oder auch in den anderen Orten im Zuständigkeitsbereich beginnen in Kürze oder
finden nur an wenigen Tagen statt.
Die örtlich zuständigen Polizeidienststellen werden zum Teil mit Unterstützung
des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz auch in diesem Jahr wieder mit
Einsatzkräften vor Ort sein und die verschiedenen Weihnachtsmarktgelände
deutlich sichtbar bestreifen – sowohl uniformiert als auch in zivil. Hierzu
zählen beispielsweise eine erhöhte polizeiliche Präsenz an den zum Teil stark
frequentierten Örtlichkeiten sowie Personen- und Fahrzeugkontrollen.
Ein Augenmerk werden die eingesetzten Beamtinnen und Beamten auch auf Messer und
gefährliche Gegenstände haben, damit diese erst gar nicht auf den
Weihnachtsmarkt gelangen. Anlass hierzu ist die jüngst auf Bundesebene
beschlossene Ausweitung des Verbots des Mitführens von Messern auf öffentlichen
Veranstaltungen. Demnach ist das Mitführen von Messern jeder Art auf Weihnachts-
und Adventsmärkten grundsätzlich verboten. Dementsprechend wird die Polizei
selbstverständlich die Einhaltung des allgemeinen Messerverbots mit in die
Kontrollen einfließen lassen. Auch verhaltensauffällige Personen werden schon
während des Zulaufs zum Weihnachtsmarkt anlassbezogen kontrolliert.
“Unsere oberste Priorität ist die Sicherheit der Besucher. Weihnachtsmärkte
sollen ein Ort der Besinnlichkeit und Freude sein. Messer und andere gefährliche
Gegenstände haben auf solchen Veranstaltungen nichts verloren”, stellt
Polizeipräsident Daniel Muth klar. “Wir setzen auf präventive Maßnahmen und
werden im Rahmen unserer Möglichkeiten die Einhaltung der Gesetze konsequent
sicherstellen.”
Auch Verstöße gegen das Konsumverbot von Cannabis in den Bereichen von
Weihnachtsmärkten, die sich in Fußgängerzonen befinden, werden entsprechend
überwacht. Demnach ist dort der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr per se gesetzlich
verboten. Und auch der von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von
Minderjährigen ist untersagt.
Die Polizei weist darauf hin, dass bei Verstößen gegen das Messerverbot oder das
Konsumverbot von Cannabis Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen
drohen. “Wir werden diese Kontrollen sowohl gezielt als auch stichprobenartig
durchführen, um auch dadurch die Sicherheit auf den Weihnachtsmärkten zu
gewährleisten”, so der Behördenleiter.
Für den Hanauer Weihnachtsmarkt am Marktplatz wird sogar eine
Weihnachtsmarkt-Wache eingerichtet, die sowohl von Kräften der Stadtpolizei, als
auch der Landespolizei besetzt ist. Die Präsenzzeiten der Landespolizei während
der Zeit des Weihnachtsmarktes in der Stadtwache im Rathaus sind: Montag bis
Samstag von 17 bis 21 Uhr und Sonntag von 13 bis 21 Uhr.
Das Polizeipräsidium Südosthessen wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen
fröhlichen und friedlichen Besuch der Weihnachtsmärkte in der Region sowie eine
schöne Vorweihnachtszeit.
Quelle: Redaktion MKK Echo