Donnerstag, November 21, 2024
StartRegion 1NiederdorfeldenTrotz Anhebung der Grundsteuerhebesätze bleiben die Einnahmen der Kommune fast gleich

Trotz Anhebung der Grundsteuerhebesätze bleiben die Einnahmen der Kommune fast gleich

Niederdorfelden. Eine schwere Aufgabe wird auf den Bürgermeister und die politischen Spitzenvertreter in den kommenden Wochen zukommen, müssen sie doch die teilweise drastische Erhebung der Grundsteuer ab kommenden Jahr verteidigen. Das wurde auch auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in Niederdorfelden am Donnerstagabend deutlich. Dabei tragen die Kommunalpolitiker nicht einmal die Verantwortung für die neuen Steuersätze. Veranlasst hat die Neuausrichtung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Da die bisherige Grundsteuerbewertung auf überalterten Werten aus dem Jahr 1964 resultiert, hat das Gericht beschlossen, dass in ganz Deutschland die veralteten Grundlagen ab 2025 durch eine neue Grundsteuer ersetzt werden müssen. Nach der bisherigen Fassung mussten nämlich Immobilienbesitzer, deren Häuser nach 1965 errichtet wurden, mehr Steuern zahlen als die Eigentümer älterer Immobilien. Unterschiedliche Grundsteuer für vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage? Das ist ungerecht, so das Verfassungsgericht und gehe deshalb zukünftig nicht mehr. Die Grundsteuerreform hat somit das Ziel einer gerechteren Grundsteuer. Weil die Grundsteuer bundesweit ab 2025 nach den vom Finanzamt neu ermittelten Grundsteuermessbeträgen erhoben wird, müssen auch die Kommunen ihre Hebesätze so ändern, dass am Ende die Reform möglichst aufkommensneutral stattfindet. Das heißt, dass die Kommunen auch bei sinkenden Grundmessbeträgen am Ende des Jahres trotzdem das gleiche Geld wie vor der Reform in der Kasse haben. Nicht mehr und auch nicht weniger. „Für unsere Bürger heißt das aber, dass diejenigen, die im Ortskern in alten Häusern wohnen, mehr zahlen müssen. In Niederdorfelden betrifft das im Durchschnitt für 30 Prozent oder rund 400 Grundstückseigentümer zu “, erklärte Bürgermeister Klaus Büttner (SPD) seinen Ausschussmitgliedern die Auswirkungen der bevorstehenden Reform. Anhand der vom Land Hessen vorgelegten Hebesatzempfehlung begann daraufhin eine eingehende Diskussion. „Uns bleibt da ja wohl wenig Spielraum“, fasste der Ausschussvorsitzende Dirk Bischof f (SPD) am Ende die Redebeiträge seiner Kollegen zusammen. Deshalb wurde die Vorlage der Verwaltung auf Anhebung der Hebesätze – Grundsteuer A (landwirtscvhaftliche genutzte Flächen) von 370 auf 570 Punkte, Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute Grundstücke) von 550 auf 690 und die Gewerbesteuer auf 400 Prozentpunkte – einstimmig beschlossen. Unter dem Strich bedeutet das für die Gemeindekasse lediglich eine Mehreinnahme von 1.8004 Euro Euro. „Aber auch das kann sich im Laufe des nächsten Jahres noch ändern“ räumte die Fachbereichsleiterin Finanzen, Ute Klingelhöfer, einen Unsicherheitsfaktor ein, weil die Anhebung nur aufgrund einer Empfehlung des Landes erfolgt und bis zum 30.Juni 2025 die Hebesätze noch geändert werden können.
Ein weitere Punkt auf der Tagesordnung war die Ergänzung der Friedhofsordnung um Baumgrabstätten und Sternenkindergräber. Die übrigen Gebühren, die zum 1.1.2024 beschlossen wurden, bleiben aber weiterhin in Kraft. In diesem Zusammenhang ging Bürgermeister Büttner auch auf das Missgeschick, das sich auf dem Friedhof bei dessen Umgestaltung ereignet hat, ein. Sechs Gräber hätten wegen der Umgestaltung umgebettet werden müssen, aber nur fünf Familien stimmten der Umbettung ihrer verstorbenen Angehörigen zu. Das letzte Grab wurde deshalb von einem neuen Weg eingerahmt. „Das hätte nicht passieren dürfen“, entschuldigte sich Büttner. Er habe nun mit den Angehörigen ein Gespräch vor Ort vereinbart, um gemeinsam nach einer gangbaren Lösung zu suchen.
Am Ende der Sitzung wurde dann noch der Budgetbericht für die ersten neun Monate des Jahres zur Kenntnis gebracht. Vorläufiges Ergebnis: der ordentliche Haushalt weist zwar noch ein kleines Plus von rund 25.000 Euro aus, der außerordentliche Haushalt dagegen befindet sich schon im Minus . Und deshalb verkleinern sich die Rücklagen kontinuierlich.

Jürgen W. Niehoff

2 Fotos anbei
1. Neuordnung der Grundsteuerhebesatzung war ein Thema bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses . Vorn rechts Bürgermeister Klaus Büttner. Daneben die Fachbereichsleiterin Ute Klingelhöfer
2. Beispiele zur Neuordnung der Grundsteuerhebesätze

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Quelle: Jürgen W. Niehoff

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