Samstag, Oktober 26, 2024
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Bürgermeisterin Braun Haushaltsentwurf eingebracht – Stadtparlament beschließt neue Hebesatzsatzung für Grundsteuerreform 2025

In der letzten Stadtverordnetenversammlung Anfang Oktober hat Bürgermeisterin Sylvia Braun den Haushaltsentwurf 2025 eingebracht. „Uns ist es wichtig, den Haushalt für 2025 zeitnah in die Beratungen zu bringen, um so im nächsten Jahr früher handlungsfähig zu sein und die vielen Projekte, die anstehen, auch umsetzen zu können”, begründete die Bürgermeisterin diesen Schritt trotz der noch fehlenden Zahlen vom Land und vom Kreis. Die vom Fachbereich Finanzen vorgelegten Prognosen stellen eine solide Datengrundlage dar, so die Verwaltungschefin. „Durch ein neues Einsparsystem für die Verwaltung können alle Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger ohne Steuererhöhungen aufrechterhalten werden”, ergänzte sie. Und sollten Ende des Jahres doch noch größere Abweichungen durch eine Erhöhung der Kreisumlage oder eine Änderung beim Kommunalen Finanzausgleich kommen, dann könnte die Verwaltung rechtzeitig nachsteuern. Der Haushaltsentwurf wurde vom Parlament zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Einstimmig stimmten die Stadtverordneten für die von der Verwaltung vorgeschlagene neue Hebesatzsatzung. Damit wird ebenfalls zu Beginn des kommenden Jahres die lange vorbereitete Grundsteuerreform umgesetzt. Das bedeutet für die Eigentümer von Grundbesitz, dass sich die Höhe der Abgaben für die Grundsteuer in vielen Fällen verändern kann, auch wenn die Einnahmen für die Kommune insgesamt gleich bleiben.

Eine Kommune soll 2025 unter dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2024 unter altem Recht. Maßgebliche Stellschraube dafür ist der Hebesatz. Das Land gibt Empfehlungen, mit welchen Hebesätzen diese so genannte Aufkommensneutralität zu erreichen ist. Die Stadt Bruchköbel ist der Empfehlung des Landes nachgekommen und hat den vorgeschlagenen Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 651 Prozent und für die Grundsteuer A in Höhe von 654 Prozent als Multiplikator für den individuellen Messbetrag übernommen. Das bedeutet, die Einnahmen bei der Stadt Bruchköbel bleiben gleich, jedoch die jeweiligen Grundsteuerzahlungen einzelner Bürger können sich ändern. Einige Eigentümerinnen und Eigentümer werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger.

Der individuell Messbetrag wurde für jeden Grundbesitz – auf Grundlage der Angaben durch den Eigentümer in der Steuererklärung für die Grundsteuerreform – durch das Finanzamt ermittelt. Nach der Abgabe der Steuererklärung wurde dem Eigentümer der Steuerbescheid mit dem ab dem 01.01.2025 zu verwendenden neuen Messbetrag durch das Finanzamt übermittelt. Für Rückfragen oder Einsprüche zu dem Messbetrag wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt.

 

Was hat sich genau geändert?

  • Je nach den Rahmenbedingungen der einzelnen Grundstücke führt das geänderte Recht zu teils erheblichen Mehr- und Minderbelastungen der Grundstückseigentümer.
  • Das alte und das neue hessische Grundsteuerrecht verfolgen völlig unterschiedliche inhaltliche Ansätze, was die Unterschiede erklärt:

Als Beispiel:

Eine relativ neue Wohnung mit gehobener Ausstattung und einer Wohnfläche von ca. 75 m² hatte nach alten Recht einen Messbetrag von 55 Euro, da die Ermittlung nach dem Ertrag gemacht wurde. Nach neuem Recht hat diese Wohnung einen Messbetrag von 31 Euro, da die Ermittlung nach Wohnfläche; Größe des Grundstücks und Lage gemacht wird.

Altes Recht

Neues Recht

Messbetrag

55,00 €

31,00 €

Hebesatz

590 %

651 %

Jährlich zu zahlende Grundsteuer

324,50 €

201,81 €

Im oben genannten Beispiel wird sich die zu zahlende Grundsteuer verringern.

Im Gegensatz zu einem weiteren Beispiel, bei dem sich die Steuer deutlich erhöht. Ein ca. 60 Jahre altes Haus mit einer Wohnfläche von ca. 130 m² und einer ungefähren Grundstücksfläche von 850 m² hatte im alten Recht einen Messbetrag von 53 Euro. Im neuen Recht liegt dieser bei 85 Euro.

Altes Recht

Neues Recht

Messbetrag

53,00 €

85,00 €

Hebesatz

590 %

651 %

Jährlich zu zahlende Grundsteuer

312,70 €

553,35 €

Interessierte Bürger können sich gerne auf der Homepage https://finanzamt.hessen.de unter Grundsteuerreform umfangreich zu diesem Thema informieren.

Sollten Bürgerinnen und Bürger einen Dauerauftrag gestellt haben, muss dieser von ihnen entsprechend angepasst werden. Bei erteilten SEPA-Mandaten erfolgt der Einzug automatisch ab 2025 mit den neuen Beträgen. Das Kassenzeichen bleibt unverändert. Die neuen Steuerbescheide werden im Januar 2025 postalisch versandt.

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