Freitag, September 20, 2024
StartBlaulichtFestnahme aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls:Ermittlungen wegen versuchtem Tötungsdelikt

Festnahme aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls:Ermittlungen wegen versuchtem Tötungsdelikt

(fg) Er soll am 6. März 2024 in der Fischergasse in Maintal mit einer
Schusswaffe durch eine geschlossene Tür geschossen haben. Die Staatsanwaltschaft
Hanau und die dortige Kriminalpolizei können nun nach umfangreicher
Ermittlungsarbeit die Festnahme des mutmaßlichen Täters verkünden. Am Tattag
wurde erst mehrere Stunden später bekannt, dass es zu einer Schussabgabe vor dem
Mehrfamilienhaus gekommen war, als von einem Anwohner die zerstörte Scheibe und
eine Patronenhülse aufgefunden und dies der Polizei gemeldet worden war.
Verletzt wurde damals niemand.

Festnahme in Offenbach

Der 30 Jahre alte mutmaßliche Täter wurde am Dienstagmorgen in der Andréstraße
in Offenbach lokalisiert und beim Verlassen eines dortigen Wohnhauses vorläufig
festgenommen. Aufgrund eines durch das Amtsgericht Hanau erlassenen
Untersuchungshaftbefehls wegen versuchten Totschlags kam der Tatverdächtige nach
der Vorführung in eine Justizvollzugsanstalt. Im Zuge der Festnahme kam es noch
zur Umsetzung dreier Durchsuchungsbeschlüsse in Offenbach, Dietzenbach und
Frankfurt am Main. Hierbei stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten
unter anderem Beweismittel sicher.

Bei der Festnahme des 30-Jährigen war ein 32-Jähriger zugegen, der ebenfalls
polizeilich überprüft wurde. Hierbei stellten die Ordnungshüter fest, dass gegen
diesen ebenfalls ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt,
Zweigstelle Offenbach, wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
bestand. Der 32-Jährige konnte die Geldstrafe, es handelte sich um 4.200 Euro,
begleichen. Der 30-Jährige sitzt nun in einer Justizvollzugsanstalt ein.

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

Ähnliche Artikel
- Advertisment -

Am beliebtesten