Sonntag, Oktober 6, 2024
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Bad Orb – Erster Erfolg: Wind-Investor rückt von Turbo-Verfahren ab

Hessen-Forst reagiert auf Klage und präsentiert geschwärzte Dokumente //
Nun doch Umweltgutachten
Bad Orb im Spessart, im Juni 2024. Das Engagement der Kurstadt, dem Bürgerwillen Gehör zu verschaffen und die Interessen des Kur- und Naherholungsstandortes Bad Orb bestmöglich zu vertreten, wird jetzt auch durch einen Rechtsanwalt unterstützt. Dessen Klage gegen Hessen-Forst und den dänischen Investor hat nun einen ersten Erfolg eingebracht: Örsted erklärte, von seiner bisherigen Strategie, den Genehmigungsantrag möglichst schnell und mit sehr wenigen Gutachten zum Natur- und Artenschutz noch dieses Jahr einzureichen, abzurücken. Stattdessen nehme man sich nun mehr Zeit, um die naturschutzfachlichen Kartierungen umfangreicher durchzuführen und als Umweltgutachten ausarbeiten zu lassen. Sowohl der dänische Wind-Investor als auch der Landesbetrieb Hessen-Forst verweigern jedoch nach wie vor Einsicht in zahlreiche Umwelt-Dokumente. An einer bereits erhobenen Untätigkeitsklage wird daher auch nach dem späten Entgegenkommen aufgrund umfangreicher Schwärzungen festgehalten.
Bad Orb sieht im Bau eines Windparks am Horstberg die wirtschaftliche Grundlage des Kurstandortes in Gefahr. „Wald und Wasser sind das Kapital unserer Kurstadt. Wir haben eine generationenübergreifende Verantwortung, gewissenhaft mit den gleichermaßen ökologischen wie ökonomischen Werten unseres Standortes umzugehen“, sagt Steffen Kempa, Geschäftsführer der Bad Orb Kur GmbH. „Dass der Investor im Turbo-Verfahren Tatsachen schaffen will, spricht Bände. Wir sind überzeugt, dass am Ende der Bürgerwille gehört wird und die Interessen unserer Kurstadt gewahrt werden können.“
Um das Kur-Kapital Wald an dem spezifischen Standort Horstberg zu wahren, erfolgt jetzt auch eine juristische Begleitung. Für die Stadt wurde Rechtsanwalt Dr. Stefan Altenschmidt von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft tätig. Der renommierte Düsseldorfer Anwalt gilt als Koryphäe auf den Gebieten des Umweltrechts, des Klimaschutzrechts sowie des öffentlich-rechtlichen Energierechts.
Sowohl der dänische Wind-Investor als auch der Landesbetrieb Hessen-Forst verweigern nach wie vor Einsicht in zahlreiche Umwelt-Dokumente. Der Rechtsanwalt hat Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen und anderen amtlichen Informationen aller am Windpark-Projekt am Horstberg beteiligten Parteien gestellt. Der Landesbetrieb Hessen-Forst hat weit nach Ablauf der gesetzlichen Frist umfangreiche Unterlagen zur dortigen Ausschreibung und Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt. An einer bereits erhobenen Untätigkeitsklage hält der Jurist aufgrund zahlreicher Schwärzungen fest. Zudem wurde Investor Örsted vom Verwaltungsgericht Kassel zum Verfahren beigeladen.
Bürgermeister Tobias Weisbecker und Landrat Thorsten Stolz positionierten sich bereits vor Monaten entschlossen gegen die Pläne am Horstberg. Um die Interessen seiner Stadt zu vertreten, sprach Weisbecker gemeinsam mit Stolz beim Hessischen Umweltminister Ingmar Jung vor. „Das Beschreiten des Rechtsweges ist die Konsequenz aus dem intransparenten Vorgehen von Hessen-Forst. Mit der Vergabe an den dänischen Windenergie-Konzern Örsted sollen über den kommunalen Willen hinweg Tatsachen geschaffen werden. Wir freuen uns, dass ein erster Erfolg erzielt werden konnte. Örsted sind unsere kommunalen Belange gleichgültig, das offenbart das fragwürdige jüngste Zugeständnis“, sagt Bürgermeister Tobias Weisbecker.
Aus den von Hessen-Forst spät zur Verfügung gestellten Dokumente geht trotz umfangreicher Schwärzungen hervor, dass Örsted die Offenlegung eines Lageplans des geplanten Windräderparks aufgrund befürchteter Wettbewerbsnachteile verweigert. Die Planungen befänden sich in einem zu frühen Stadium, der Lageplan sei als vorläufig zu bezeichnen. Das jüngste Umdenken des Investors liege laut dem Dokument im „massiven Widerstand gegen das Vorhaben durch die Politik auf kommunaler und Landkreisebene sowie durch die beiden Bürgerinitiativen vor Ort“ begründet. Die Strategie, „den Genehmigungsantrag möglichst schnell und mit sehr wenigen Gutachten zum Natur- und Artenschutz noch dieses Jahr einzureichen“, werde zugunsten der Durchführung umfangreicher „naturschutzfachlicher Kartierungen“ angepasst, die als Umweltgutachten ausgearbeitet werden sollen.

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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