Montag, November 25, 2024
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Fachkräftemangel in Kitas dramatisch

Kommunen appellieren an Landesregierung, gesetzliche Vorgaben anzupassen

Lange Wartelisten, Reduzierung der Öffnungszeiten, dauerhafte Überlastung des Personals. Die Situation in Kitas ist landauf, landab sowohl für die Familien, als auch für die Träger dramatisch. Daher wenden sich Bürgermeister*innen des Main-Kinzig-Kreises mit einem offenen Brief an die Hessische Landesregierung und den Hessischen Landtag. Sie unterbreiten darin konkrete Vorschläge mit dem Ziel, die personelle Ausstattung in den Einrichtungen zu verbessern.

„Unsere Vorschläge sind pragmatisch, praxistauglich und würden schon kurzfristig die Betreuungssituation entlasten“, so Maintals Bürgermeisterin Monika Böttcher, die die Federführung für den gemeinsamen Appell übernommen hat. Denn die Situation in den kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen wird aufgrund des Fachkräftemangels „von Monat zu Monat dramatischer“, weisen die Unterzeichnenden auf den dringenden Handlungsbedarf hin. Schon jetzt sei der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz quasi nicht mehr einzulösen. Weil sich die Situation weiter zuspitzt und keine Besserung in Sicht ist, appellieren die Kommunen an die Landesregierung, zwei Änderungen bei den geltenden Regelungen vorzunehmen, die bereits kurz- und mittelfristig für eine Entspannung sorgen könnten.

Dazu soll der Katalog von Personen, die mit der Leitung einer Kindergruppe beauftragt werden dürfen, ergänzt werden um diejenigen, die schon heute in einer Kindergruppe mitarbeiten dürfen – allerdings nicht in verantwortlicher Funktion. Dazu zählen neben pädagogischen Fachkräften auch Personen, die über eine berufsähnliche Ausbildung verfügen. Dies können beispielsweise Kinderpfleger*innen oder Kindertagespflegepersonen sein. Durch den größeren, multiprofessionellen Personalpool wäre sichergestellt, dass es eine ausreichende Anzahl an Gruppenleitungen gibt, um Gruppen öffnen und betreiben zu können. Dies ist den Kommunen aufgrund der Vorgaben der Aufsichtsbehörde bislang nicht erlaubt.

Um perspektivisch mehr Menschen für den Beruf und die Ausbildung zu begeistern, wollen die Bürgermeister*innen die Zugangsvoraussetzungen erleichtert sehen. Dabei haben sie vor allem die zweijährige Ausbildung zu Sozialassistent*innen im Blick, die nach Abschluss der Mittleren Reife Voraussetzung ist, um die dreijährige Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) zu beginnen. „Abgesehen davon, dass es für Sozialassistent*innen auf dem Arbeitsmarkt keine wirkliche Nachfrage gibt, führt die damit verbundene mindestens fünfjährige Ausbildungsdauer vom Schulabschluss bis zur staatlichen Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher nicht dazu, dass sich Menschen mit Mittlerer Reife in größerer Anzahl dafür interessieren, diesen Beruf zu ergreifen“, wird der Vorstoß begründet. Diese Ungleichbehandlung im Vergleich zu Abiturient*innen, die eine „nur“ dreijährige Ausbildung durchlaufen, ist angesichts des leergefegten Arbeitsmarkts nicht mehr zeitgemäß. Denn es braucht mehr ausgebildete Erzieher*innen, um auf die hohe Nachfrage zu reagieren und die zunehmende Wettbewerbssituation zwischen den Kommunen zu entschärfen, die aus der Not heraus mit unterschiedlichen Boni um die raren pädagogischen Fachkräfte werben.

Wenngleich beide Vorschläge eine Lockerung der bisherigen Vorgaben bedeuten, soll dies nicht zulasten der pädagogischen Qualität gehen. „Selbstverständlich werden wir als Träger auch weiterhin darauf achten, ausschließlich fachlich wie menschlich überzeugende Mitarbeitende mit der Leitung einer Kindergruppe zu betrauen. Und ebenso selbstverständlich werden wir nur Menschen die PivA erfolgreich durchlaufen lassen, die unseren hohen Qualitätsanforderungen entsprechen. Auf die Kompetenz der kommunalen Ebene darf die Landesregierung vertrauen“, betonen die Unterzeichnenden und weisen darauf hin, dass von diesen Änderungen letztlich die Wirtschaft insgesamt profitiert. Schließlich ist eine verlässliche Kinderbetreuung Voraussetzung dafür, dass Eltern berufstätig sein können. Die aktuelle Lage führt hingegen dazu, dass insbesondere Frauen dem Arbeitsmarkt nicht oder nur eingeschränkt zu Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund sehen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ihren offenen Brief als konstruktiven Beitrag, der aus den Erfahrungen der kommunalen Praxis resultiert und erhoffen sich ein dementsprechend positives Signal aus Wiesbaden.

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