Montag, September 30, 2024
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Cannabisgesetz (CanG) seit 01. April in Kraft – Achtung bei Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr

Cannabisgesetz (CanG) seit 01. April in Kraft

Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gehört zu den
wesentlichen Unfallursachen – Sensibilisierung im Hinblick auf die Teilnahme am
Straßenverkehr

Seit 01. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten, welches Cannabis
im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und
Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.

Achtung bei Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr

Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass damit die
Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch wird. Die
aktuellen rechtlichen Konsequenzen haben weiterhin Bestand.

Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne
trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.

Für das Führen von Fahrzeugen ist durch die Grenzwertkommission und
Rechtsprechung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter
Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen,
was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen – selbst wenn die Fahrt
nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird – eine Geldbuße, ein Punkteeintrag
sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist
zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten.

Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis schwer einzuschätzen

Die polizeilichen Feststellungen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von
Betäubungsmitteln in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumentinnen und
Konsumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht
hinreichend im Blick haben. Insbesondere ist es kaum möglich zu wissen, wie viel
THC nach einem Konsum noch im Blut ist, denn die negativen Wirkungen auf die
Fahrtüchtigkeit sind auch noch lange nach dem Konsum vorhanden.

Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am
Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder
Ausfallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als
Straftat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle
Fahrzeuge, beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann
die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann in solchen
Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer
Untersuchung erfolgen.

Verstärkte Kontrollen durch die Polizei

Um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die
hessische Polizei in der kommenden Zeit vermehrt Kontrollen im Hinblick auf
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und in vielen präventiven
Gesprächen Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Gefahren
sensibilisieren. Die Unfallursache Alkohol und Drogen am Steuer soll hierdurch
bekämpft und das Entdeckungsrisiko für Personen, die sich berauscht ans Steuer
ihres Fahrzeugs setzen, hoch gehalten werden, um so für mehr Sicherheit für alle
zu sorgen.

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