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Neue Verkehrsregelung – Ab sofort gilt Tempo 30 für große Teile von Lieblos

Verkehrsteilnehmer aufgepasst: Die Gemeinde Gründau hat in diesen Tagen im Ortsteil Lieblos eine umfangreiche Tempo-30-Zone eingerichtet. „Die entsprechenden Straßenschilder wurden in den letzten beiden Wochen durch die Mitarbeiter des Bauhofes schon aufgestellt“, berichtet der Leiter des gemeindlichen Ordnungsamtes, Tobias Lerch. In einem nächsten Schritt erfolgt bis zum Sommer die Aufbringung entsprechender 30er-Markierungen auf der Fahrbahn an den großen Einfahrtsstraßen, um das neue Tempolimit noch sichtbarer zu machen.
Die neu geschaffene 30er-Zone umfasst den gesamten Bereich nördlich der Leipziger Straße und erstreckt sich somit nahezu auf das komplette Wohngebiet rund um den Ortskern. Lediglich der südlich der Leipziger Straße gelegene Bereich mit dem Gewerbegebiet „Kinzigtalzentrum“ ist von der Neuregelung nicht betroffen.

Das neue Tempolimit wurde im Herbst letzten Jahres vom Ortsbeirat Lieblos angeregt und vom Gemeindevorstand ebenfalls befürwortet. Nachdem auch der Verkehrsausschuss eine positive Empfehlung ausgesprochen hatte, erfolgte im Dezember in der Gemeindevertretung der mehrheitliche Beschluss zur Einführung der 30er-Zone für Lieblos.

An insgesamt 14 Zufahrtsstraßen, die in die neue Zone hineinführen, steht nun das entsprechende Schild. Gleichzeitig hat der gemeindliche Bauhof rund 20 bestehende Schilder in Abschnitten mit Tempo 30-Begrenzung zurückbauen können, da diese Bereiche nun von der größeren Zone mit eingeschlossen sind.

Im Zusammenhang mit der Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung bittet der Leiter des Ordnungsamtes die Verkehrsteilnehmer darum, genau auf die Vorfahrtsregeln zu achten. Der Grund: An Kreuzungen in Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich rechts vor links.
„Mit dem neuen Tempo-Limit im nördlichen Teil von Lieblos werden wir zugleich den Wünschen der Anwohnenden vor Ort gerecht, die sich dafür stark gemacht haben, den Verkehr in diesem Bereich zu entschleunigen“, so Bürgermeister Gerald Helfrich.
Er weist darauf hin, dass die Regelung ab sofort gelte und es abgesehen von einer kurzen Übergangsfrist dann auch notwendige Kontrollen durch die Ordnungspolizei geben wird.

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Quelle: Gemeinde Gründau

 

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