Der Hessische Rundfunk berichtete am 22.03.2024 über ein Mitglied der Feuerwehr Schöneck.
Nachfolgend möchten wir Stellung zu dem Bericht beziehen.
Die Feuerwehr Schöneck ist ein Teil der Gemeinde Schöneck. Wir verhalten uns weltanschaulich neutral und leisten Hilfe, wo sie benötigt wird. Hierbei ist es völlig egal, wer die Hilfe benötigt. Herkunft, Religion, politische Meinung oder gesellschaftliche Stellung sind für unser Handeln vollkommen unbedeutend. Leitlinie unseres Handelns sind das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Dieses Selbstverständnis ist nicht nur das der “Organisation” Feuerwehr Schöneck sondern auch die persönliche Auffassung der über 100 aktiven Brandschützerinnen und Brandschützer in Schöneck.
Gleichzeitig sind wir als Teil einer Behörde bezüglich Aufnahme und Ausschluss von Feuerwehrangehörigen an Recht und Gesetz gebunden. Maßgeblich sind hier das Hessische Gesetz über den Brand- und Katastrophenschutz (HBKG) sowie die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Schöneck. Eine Aufnahme- oder Ausschlussentscheidung nach persönlichen Vorlieben der Führungskräfte kann und darf nicht erfolgen. In unseren Reihen ist, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, für Jede und Jeden Platz, der sich für das Wohl der Allgemeinheit engagieren möchte. Wir sind stolz darauf, Kameradinnen und Kameraden mit Migrationshintergrund und Queere Personen in unseren Reihen zu haben.
Der betreffende Feuerwehrmann ist bereits seit seiner Kindheit Mitglied der Feuerwehr Schöneck. Es ist nicht so, dass eine Aufnahme erst nach begonnenem politischen Engagement erfolgte.
Nach Ansicht der uns übergeordneten Gemeindeverwaltung ist ein Ausschluss der betreffenden Person rechtlich nicht möglich. Dies wird im Audiobeitrag zum Artikel auch nicht bestritten.
Gleichzeitig wird im Beitrag eine mögliche Änderung der Feuerwehrsatzung ins Spiel gebracht. Dies ist grundsätzlich möglich, muss jedoch gut abgewogen und sorgfältig formuliert werden. Tatsächlich beruht der maßgebliche Absatz des Paragraphen 6 der Feuerwehrsatzung nicht auf einer Formulierung der Feuerwehr Schöneck oder der Gemeindeverwaltung. Er ist der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebunds (HSGB) entnommen. Der HSGB stellt den hessischen Kommunen regelmäßig Entwürfe für Satzungen und Verordnungen zur Verfügung, die juristisch geprüft wurden. Die geltenden Regelungen sind also keine besonders weichen, sondern dürften sich in vielen Komunen Hessens wiederfinden.
In diesem Zusammenhang möchten wir noch etwas klarstellen:
Die drei Feuerwehrvereine in Schöneck sind nicht die Feuerwehr Schöneck. Sie dienen dem Zweck den Brandschutz in Schöneck zu fördern. Eine Abhängigkeit zwischen der Organisation Feuerwehr Schöneck und den Vereinen besteht nicht.
Der Landesfeuerwehrverband Hessen (LFVHessen) vertritt die Interessen der hessischen Feuerwehren auf höchster politischer Ebene und hat zum Ziel, das Feuerwehrwesen in Hessen zu fördern. Norbert Fischer ist Präsident des Verbands und wird eingangs des Artikels zitiert.
Die Ansicht des Präsidenten kann keine Auswirkung auf die Feuerwehr Schöneck entfalten, da es sich um eine andere Organisation handelt. Im persönlichen Gespräch mit uns stellte Herr Fischer klar, dass die Anfrage des HR zeitlich zur Veröffentlichung des Artikels passt, jedoch allgemein gehalten war und den konkreten Fall nicht zum Inhalt hatte. Der Präsident hat in dem Zusammenhang verdeutlicht, dass der LFV jederzeit hinter der Feuerwehr Schöneck steht und eine jederzeitge Unterstützung zusichert.
Losgelöst von der Verbindlichkeit der Äußerungen sind wir aber bereits durch die unsere Tätigkeit regelnden Gesetze zu politisch neutralem Verhalten verpflichtet.
Und politisch neutral verhält sich auch der betreffende Feuerwehrangehörige innerhalb der Feuerwehr. Nicht nur im Einsatz- und Übungsdienst, sondern auch im kameradschaftlichen Beisammensein. Von seiner Seite wurden und werden keine politischen Ansichten wiedergeben. Ein Anwerben für AfD oder Junge Alternative sowie politisch randständige Äußerungen würden wir sofort unterbinden. Zu dieser Aussage stehen wir. Sie war auch bereits Bestandteil der Antwort auf die Anfrage des HR, fand aber leider keine explizite Erwähnung im Artikel.
Da der Dienstgrad des Feuerwehrangehörigen offensiv genannt wird, möchten wir auch hierzu noch eines anmerken:
Die betreffende Person ist Oberfeuerwehrmann. Oberfeuerwehrmann oder Oberfeuerwehrfrau ist der zweitniedrigtste Mannschaftsdienstgrad einer oder eines Feuerwehrangehörigen, die oder der im Einsatz eingesetzt werden kann. Oberfeuerwehrleute haben keinerei Führungsposition. Weder im Einsatz, noch in der Organisation.
Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen:
Die Feuerwehr Schöneck ist politisch weder rechts, noch mittig, noch links. Wir sind unpolitisch und verhalten uns auch so!
Niemals werden wir zum Sammelbecken für Extremisten oder diesen eine Bühne bieten!
Wir sind einzig und alleine dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst!
Zweite Fassung vom 25.03.2024