Freitag, November 22, 2024
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CDU-Stadtverordnetenfraktion fordert Beschluss-Controlling

Antrag zur Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2023 gestellt

Zur Stadtverordnetenversammlung am 22.10.2020 hatte die CDU-Stadtverordnetenfraktion die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung beantragt. Diese Beschlussvorlage wurde in den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Bau- und Planungsausschuss verwiesen, welche sich in einer Sitzung am 02.09.2021 mit dem Thema befassten. In dieser Sitzung wurde der einstimmige Beschluss gefasst, sich bis Ende Januar 2022 zu vertagen und dann erneut zu beraten. “Erst nachdem zur letzten Stadtverordnetenversammlung von einer anderen Fraktion ein inhaltlich ähnlicher Antrag gestellt wurde fiel auf, dass es bereits eine Beschlusslage gibt, die schlicht “vergessen” wurde”, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Pierz.

“Aus diesem Grund fordern wir zur nächsten Stadtverordnetenversammlung ein “Beschluss-Controlling” ein und haben einen entsprechenden Antrag gestellt. Dabei schwebt uns keine komplexe Regelung, sondern eine pragmatische Lösung vor: die Stadtverordnetenversammlung sollte beschließen, dass Beschlussvorlagen, die in einen Ausschuss verwiesen wurden und nicht direkt als Tagesordnungspunkt auf der nächsten Agenda eines Ausschusses erscheinen oder anderweitig noch im Ausschuss ruhen – z.B. weil der Ausschuss sich auf einen späteren Zeitpunkt zur Weiterarbeit an diesem Verweisungsbeschluss / diesen Verweisungsbeschlüssen vertagt hat – auf jeder nachfolgenden Einladung des jeweiligen Ausschusses stichpunktartig festgehalten werden, z.B. als nachrichtliche Aufzählung unten auf der Einladung”, erläutert Michael Pierz die Intention der CDU-Stadtverordnetenfraktion.

Würde so verfahren, so wären die jeweiligen Ausschussmitglieder ständig und umfangreich darüber informiert, welche offenen Verweisungsbeschlüsse von der Stadtverordnetenversammlung noch in ihrem jeweiligen Ausschuss behandelt werden müssen oder bis zum Zeitpunkt X vertagt sind. Dieses einfache Verfahren und Vorgehen würde zu einer umfassenden objektiven Transparenz führen. Kosten entstehen keine. Eine entsprechende Aufnahme dieser Verfahrensweise in die “Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse” ist obligatorisch.

“Sofern von der Verwaltung oder anderen Fraktionen andere Wege aufgezeigt werden können, die das gleiche Ziel verfolgen, werden wir uns diesen nicht verschließen”, zeigt Michael Pierz sich offen. “Wir gehen davon aus, dass es im Sinne aller ist, nicht länger an dem derzeitigen Zustand festzuhalten und wünschen uns insofern eine breite Unterstützung für unseren Antrag.”

Quelle: Michael Creß

 

 

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