Wahlbüro hat am Wahlwochenende geöffnet – Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich
Bis Mitte September wurden die Wahlbenachrichtigungen zentral hessenweit verschickt. Darauf vermerkt sind unter anderem der Eintrag im Wählerverzeichnis und das Wahllokal. Der Vordruck auf der Rückseite kann zudem für den Antrag auf Briefwahl genutzt werden. Aber auch, wenn die Zustellung der Wahlbenachrichtigung durch die Deutsche Post nicht erfolgt ist, kann das Wahlrecht ausgeübt werden.
Für die Stimmabgabe im Wahllokal genügt es, den Personalausweis oder Pass vorzuzeigen. Die Wahlhelfer*innen stellen dann anhand des Wählerverzeichnisses fest, ob ein Wahlrecht besteht. Wahlberechtigte, die aufgrund von Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen Briefwahl nutzen möchten, können diese online unter www.maintal.de/wahlen, per E-Mail an wahlen@maintal.de oder direkt im städtischen Wahlbüro im Rathaus beantragen.
Das Wahlbüro in der Klosterhofstraße 4-6 ist an den Tagen vor, sowie am Wahltag selbst zu folgenden Zeiten erreichbar:
- Freitag, 6. Oktober, von 8 bis 13 Uhr
- Samstag, 7. Oktober, von 9 bis 11 Uhr
- Sonntag, 8. Oktober, von 8 bis 15 Uhr
Telefonisch ist ein Kontakt am Freitag unter der Rufnummer 06181 400-302 und über die Zentrale unter 06181 400 0, sowie am Samstag und Sonntag unter der Durchwahl -302 möglich.
Informationen rund um die Landtagswahl gibt es auf der städtischen Webseite unter www.maintal.de/wahlen.
Quelle: Stadt Maintal