Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve -, die hessische Steuerfahndung (Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe AVALON) und das Polizeipräsidium Südosthessen haben am 20.09.2023 zwei Wohn- und Geschäftsräume in Offenbach am Main und Mühlheim am Main durchsucht und drei Beschuldigte aufgrund von Haftbefehlen der Amtsgerichte Frankfurt am Main und Offenbach am Main festgenommen.
Einem in Mühlheim am Main festgenommenen 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der zuletzt ohne festen Wohnsitz war, wird im Haftbefehl gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, gefährliche Körperverletzung sowie Sachbeschädigung zur Last gelegt. Er steht im Verdacht, am 02.05.2023 – in den Vormittagsstunden – nach einer vorangegangenen Auseinandersetzung mit einem anderen Angehörigen des Familienverbands zunächst dessen Fahrzeug mit seinem Fahrzeug (einem Pickup mit 2,2 Tonnen Gewicht) mehrfach gerammt und den Betroffenen dabei verletzt zu haben. Anschließend soll der Beschuldigte den Tatort mit seinem Fahrzeug verlassen haben und mit stark
überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet in Mühlheim am Main geflüchtet sein. Hierbei soll er verkehrswidrig mehrere Fahrzeuge rechts, teilweise auf dem Grünstreifen, überholt und Rotlichtzeichen sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen missachtet haben. Während der Fahrt soll der Beschuldigte mehrere Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen gebracht haben, sodass diese nur dadurch Kollisionen vermeiden konnten. Die ca. 9,6 km lange Fahrstrecke, weit überwiegend innerhalb des Stadtgebiets von Mühlheim am Main, soll der
Beschuldigte innerhalb von ca. 6 Minuten zurückgelegt haben.
Zwei weitere aufgrund von Haftbefehlen festgenommene Beschuldigte aus Mühlheim am Main im Alter von 43 Jahren und 46 Jahren stehen im Verdacht, unter Mitwirkung weiterer beschuldigter Familienangehöriger im August 2022 bei einer Krankenkasse zu Unrecht Pflegegeldleistungen beantragt und in den Jahren 2022 bis 2023 in einer Größenordnung von mehreren Tausend Euro erhalten zu haben. Der 46-jährige Beschuldigte soll gegenüber dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen seine Pflegebedürftigkeit aktiv vorgetäuscht und Anträge auf Pflegegeld und Pflegeverhinderungsleistungen veranlasst haben. Dessen Ehefrau, die 43-jährige Beschuldigte soll falsche Angaben zum Gesundheitszustand des
Mitbeschuldigten gemacht und bei der Antragstellung mitgewirkt haben. Gegenstand der Haftbefehle gegen die beiden Beschuldigten sind Vorwürfe des vollendeten banden- und gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil einer Krankenkasse in vier Fällen.
Die 43-jährige Beschuldigte steht ebenfalls im Verdacht, gemeinsam mit weiteren fünf Angehörigen des Familienverbands im Alter zwischen 22 und 70 Jahren arbeitsteilig und im Rahmen einer hierarchischen Organisation einen Handel mit hochwertigen Kraftfahrzeugen betrieben und die Umsatzsteuer aus dem Verkauf der Fahrzeuge hinterzogen zu haben. Um umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen vorzutäuschen, sollen hierbei falsche Personalien sowie Identitäten von ausländischen Unternehmen verwendet worden sein, die Fahrzeuge sollen jedoch tatsächlich nicht ins Ausland geliefert, sondern im Inland weiterverkauft worden sein. Dem hessischen Fiskus soll dadurch ein Schaden in Höhe von über 360.000 Euro entstanden sein.
An den Maßnahmen nahmen über 40 Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Südosthessen und der Steuerfahndung Offenbach am Main II teil. Zum Einsatz kamen mehrere Bargeldspürhunde. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden Beweismittel (Unterlagen und Mobiltelefone) sichergestellt. Die festgenommenen Beschuldigten
werden heute den Haftrichtern bei den Amtsgerichten Frankfurt am Main und Offenbach am Main vorgeführt.
Die Einsatzmaßnahmen sind Teil eines Gesamtkomplexes, der seit Juni 2018 von der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe AVALON der hessischen Steuerfahndung, in enger Zusammenarbeit mit den Polizeipräsidien Frankfurt am Main und Südosthessen
sowie örtlich zuständigen Polizeidienststellen bearbeitet wird. Gegenstand des umfangreichen Gesamtkomplexes sind Ermittlungs- und Strafverfahren gegen über 50
Angehörige mehrerer miteinander verbundenen Großfamilien wegen des Verdachts von Betrugsdelikten und Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Fahrzeughandel,
Urkundenfälschungen, Sozialleistungsbetrug und Geldwäsche. Eines der wesentlichen Ziele der Ermittlungsarbeit in dem Gesamtkomplex ist die schnelle und konsequente Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten.
In dem Ermittlungskomplex erfolgten bereits über 30 Durchsuchungsmaßnahmen, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet. Sichergestellt wurden 55 Fahrzeuge sowie Bargeld, hochwertige Uhren und Schmuck im Wert von ca. 360.000 Euro. Durch strafprozessuale Maßnahmen gesichert wurden zudem fünf Immobilen im In- und Ausland sowie Bankguthaben. Insgesamt 10 Personen wurden in dem Komplex – teilweise bereits rechtskräftig – zu Gesamtfreiheitsstrafen und Jugendstrafen zwischen einem Jahr bis zu fünf Jahren und neun Monaten sowie in Einzelfällen zu Geldstrafen verurteilt.
Rückfragen zu dieser Meldung richten Sie bitte an den Pressesprecher der
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Herrn Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk, unter
der Rufnummer 069 1367-2253.
Quelle: Aboservice#