Dienstag, Oktober 1, 2024
StartRegion 1Richtigstellung zu dem am 17.06.2023 veröffentlichten Hanauer Anzeiger Artikel „Verwirrung vor Bürgerentscheid“

Richtigstellung zu dem am 17.06.2023 veröffentlichten Hanauer Anzeiger Artikel „Verwirrung vor Bürgerentscheid“

Mit großem Bedauern nimmt die Initiative „Rettet die Nidderaue!“ die Ausführungen des Bürgermeisters Andreas Bär im Artikel „Verwirrung vor Bürgerentscheid“ (HA 17.06.2023) zur Kenntnis und möchte Folgendes richtigstellen: Der Bürgerentscheid ist eine kommunale Abstimmung mit der Besonderheit, dass durch eine von den Initiatoren eines Bürger- oder Vertreterbegehrens formulierte Frage über eine wichtige kommunale Angelegenheit abgestimmt wird. Die von der Bürgerschaft zu entscheidende Frage muss so gestellt sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann (vgl: Bürgerentscheid | Wahlen in Hessen). Ein Bürgerentscheid kann auf Antrag der Bürgerinnen und Bürger (Bürgerbegehren) oder durch Beschluss einer Gemeindevertretung (Vertreterbegehren – dann erfolgt übrigens auch die Formulierung der Frage durch die Stadtverordnetenversammlung) durchgeführt werden. (vgl. s.o.) Die Stadtverordnetenversammlung von Nidderau hat bereits am 01.12.2022 die 7 Teilprojekte aus dem Grobkonzept sowie den Finanzierungsvorbehalt unter einem Tagesordnungspunkt und einer Verfahrensnummer verabschiedet. Details zu dem Beschluss finden sich hier bzw. in der dort verlinkten Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung.

Im Vorfeld hat die Nidderauer Stadtverordnetenversammlung ein Vertreterbegehren konsequent abgelehnt. Dadurch war die Initiative gezwungen, zunächst im Rahmen eines Bürgerbegehrens Unterschriften von 10% aller Wahlberechtigten für einen Bürgerentscheid zu sammeln. Dieses Quorum wurde mit 2.625 Unterschriften mehr als erreicht.

Gesetzliche Maßgabe für die Sammlung dieser Unterschriften ist die Formulierung einer Frage, die auf einen aufzuhebenden Beschluss (nämlich den vom 01.12.2022) gerichtet und mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann. Die Initiative hat daraufhin in Zusammenarbeit mit „Mehr Demokratie e.V.“ diese Frage rechtssicher erarbeitet. Da die Bürgerinitiative nicht alle beschlossenen Punkte ablehnt, sondern nur einen Teil davon, musste die Frage für den Bürgerentscheid zusätzlich entsprechend etwas
differenziert formuliert werden.

Die Fragestellung trägt also ausschließlich den rechtlich formalen Vorgaben für Bürgerentscheide Rechnung. Eine Verwirrung der Wählerinnen und Wähler war und ist seitens der Initiative „Rettet die Nidderaue!“ nicht beabsichtigt. Dazu die Initiatoren Antonia Gutberlet und Michael Reis: „Wann immer wir auf die Fragestellung und deren Zustandekommen angesprochen wurden (im persönlichen Gespräch oder in sozialen Netzwerken), haben wir den Hintergrund immer entsprechend klar dargestellt.“

Wir hätte uns gefreut, wenn Herr Bürgermeister Bär als Vertreter der neutralen Verwaltung nicht nur darauf hingewiesen hätte, dass die Frageformulierung von der Bürgerinitiative vorgenommen wurde, sondern im Interesse aller Bürger deutlich gemacht hätte, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Bürgerentscheide unbedingt einzuhalten sind. Allein dadurch ist es nämlich zu der komplizierten Fragestellung gekommen.

Wie schon im Mai dargestellt ergeben sich folgende Stimmmöglichkeiten:
• Wählen Sie „Ja“, wenn Sie gegen die Nidder-Querung und die Asphaltierung der Wege, aber für die Renaturierung der Nidderaue sind. Damit unterstützen Sie die Initiatoren des Bürgerbegehrens.
• Wählen Sie „Nein“, wenn Sie die umfassendere Planung der Stadt Nidderau, insbesondere die Nidder-Querung, unterstützen.

Auch zum Thema des Umgangs mit versehentlich doppelt gedruckten Briefwahlscheinen haben wir uns bereits in den sozialen Netzwerken geäußert. Fehler können immer passieren. Wir stimmen Herrn Bürgermeister Bär zu, dass die Verwaltung die betroffenen Wählerinnen und Wähler transparent und gut schriftlich informiert hat und Ersatzwahlscheine zugestellt hat. Jedoch halten wir es für möglich, dass einzelne Betroffene bereits die Briefwahlstimme abgegeben hatten, und dann für einige Zeit in einen Urlaub oder Aufenthalt außerhalb von Nidderau gestartet sind. In diesem Fall wurde die bereits abgegebene Stimme (richtigerweise) für ungültig erklärt, aber der oder die Betroffene hätte keine Chance gehabt, von dem neuen Wahlbrief zu erfahren.

Über die Sozialen Netzwerke halten viele Nidderauer auch während des Urlaubs Kontakt. Aus diesem Grund hatten wir sachorientiert in den sozialen Netzwerken über die doppelt gedruckten Briefwahlscheine informiert und um erhöhte Aufmerksamkeit bei der Stimmabgabe gebeten. In der Zwischenzeit haben wir Rückmeldungen von Betroffenen in Nidderau bekommen, die sich über den doppelten Versand der Stimmscheine gewundert hatten und sich explizit für die Klarstellung auch seitens der Bürgerinitiative bei uns bedankt haben.

Quelle: Initiative „Rettet die Nidderaue!”

 

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