Maßnahmen zum Schutz der Tiere einhalten
Main-Kinzig-Kreis. – Aufgrund von einzelnen Fragen von Bürgerinnen und Bürgern informiert das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz über die Aujeszkysche Krankheit (AK). Die auch als Pseudowut bezeichnete Aujeszkysche Krankheit ist eine Viruserkrankung bei Schweinen, die erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Die Erkrankung von Hausschweinen unterliegt nach dem Tierseuchenrecht der Anzeigepflicht.
Obwohl Deutschland seit 2003 als frei von AK bei Hausschweinen gilt, haben Untersuchungen ergeben, dass die Viruserkrankung bei Wildschweinen in vielen Bundesländern nach wie vor vorkommt. Regional unterschiedlich konnten bei bis zu 30 Prozent der untersuchten Tiere Antikörper nachgewiesen werden. Im Main-Kinzig-Kreis wurden im vergangenen Jahr rund acht Prozent der untersuchten Blutproben von Wildschweinen positiv auf Antikörper gegen die Aujeszkysche Krankheit getestet: 20 positive Proben unter insgesamt 240. Der Nachweis von Antikörpern ist ein Hinweis darauf, dass das Wildschwein mit dem Erreger der Krankheit Kontakt hatte. Aufgrund des meist latenten Krankheitsverlaufs beim Schwarzwild wirken die Tiere trotz der Infektion klinisch gesund.
Die Aujeszkysche Krankheit befällt nicht nur Schweine sondern auch Wiederkäuer sowie Hunde und Katzen. Für den Menschen ist sie allerdings ungefährlich. Sowohl beim Hund als auch bei der Katze verläuft die Infektion immer tödlich; die Inkubationszeit beträgt zwei bis neun Tage. Eine prophylaktische Impfung gibt es nicht. Die Ansteckung erfolgt durch den direkten Kontakt oder indirekt über Ausscheidungen infizierter Wildschweine. Daraus leiten sich auch die Schutzmaßnahmen für Tierhalterinnen und Tierhalter ab, insbesondere für die Jägerschaft zum Schutz ihrer Hunde:
Ø den unmittelbaren Kontakt vom Hund mit Wildschweinen auf das Notwendige beschränken (bei Jagdhunden) beziehungsweise durch Anleinen möglichst ganz vermeiden,
Ø auf keinen Fall rohen Aufbruch von Schwarzwild an Hunde verfüttern,
Ø Hunde generell vom Streckenplatz fernhalten,
Ø ein Beuteln der erlegten Stücke vermeiden,
Ø bei Verdacht auf eine AK-Infektion, wie zum Beispiel eine Wesensveränderung, plötzlich auftretender starker Juckreiz, Futterverweigerung, Erbrechen und/oder Lähmungserscheinungen, unbedingt eine Tierarztpraxis aufsuchen und das zuständige Veterinäramt informieren.
Eine Übertragung ist äußerst selten: In Deutschland wurde in den vergangenen zehn Jahren bei nur wenigen Hunden eine Infektion mit dem Aujeszky-Virus nachgewiesen. Dennoch sollte das Risiko einer Infektion eines an Schwarzwildjagd beteiligten Hundes nicht unterschätzt werden.
Schweinehalterinnen und -halter, die auch selbst jagen, sollten ein konsequentes Hygienemanagement auf dem Betrieb beachten sowie:
Ø die Sicherheitsmaßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung einhalten,
Ø auf gar keinen Fall mit Jagdbekleidung den Stall betreten,
Ø keine Wildschweine auf dem Betrieb aufbrechen,
Ø besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Zerwirken und Entsorgen der nicht verwertbaren Reste,
Ø nach Möglichkeit das Schwarzwild anderer Jäger nicht in die eigene Wildkammer aufnehmen.
Bereits beim Verdacht einer AK-Infektion muss unverzüglich Kontakt zur Hoftierarztpraxis beziehungsweise dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz aufgenommen werden.
Quelle: Frank Walzer