Die Stadt Bruchköbel sucht wie alle Städte und Gemeinden aktuell Frauen und
Männer, die am Amts- und Landgericht Hanau als Schöffen an der Rechtsprechung
in Strafsachen teilnehmen wollen. Schöffinnen und Schöffen sind Vertreter des
Volkes und leisten damit einen wertvollen Beitrag zu einer lebensnahen
Rechtsprechung.
Im ersten Halbjahr 2023 finden im gesamten Bundesgebiet die Wahlen für Schöffen
und Jugendschöffen statt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, beginnt 2024 und dauert
bis 2028.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.
Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen
daher mit zu verantworten. Wer die Verantwortung für eine mehrjährige
Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen
mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht
anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag
standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu.
Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten und andere
Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße
Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und die Bereitschaft die Verantwortung für das
Urteil zu übernehmen. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes sollte zudem
eine gesundheitliche Eignung vorhanden sein.
Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Stadthaus Bruchköbel
Hauptstraße 32
63486 Bruchköbel
Tel.: 06181 / 975-0
Durchwahl: 200
Fax: 06181 975202
Auskunft: Bürgermeisterin Braun
Internet: www.bruchkoebel.de
E-Mail:
buergermeisterin@bruchkoebel.de
Bruchköbel, 01.02.2023
Stadt Bruchköbel
DER MAGISTRAT
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert
sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe
Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre
Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über
Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben
anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch
in schwierigen Situationen gewahrt werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber für die Stadt Bruchköbel, die in das Schöffenamt gewählt
werden wollen, müssen zu Beginn der Amtszeit am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und
höchstens 69 Jahre alt sein, im Stadtgebiet wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit
haben sowie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen
ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der
Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch
hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte,
Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu
Schöffen gewählt werden.
Ihre Bewerbung für das Amt des Schöffen / der Schöffin für die Stadt Bruchköbel richten
Sie bitte bis spätestens 28. Februar 2023 an die:
Stadtverwaltung Bruchköbel
Hauptstraße 32
63486 Bruchköbel
Ihre Bewerbung für das Amt des Jugendschöffen / der Jugendschöffin richten Sie bitte bis
spätestens 28. Februar 2023 an den:
Kreisjugendhilfeausschuss des Main-Kinzig-Kreises
Barbarossastraße 16 – 24
63571 Gelnhausen
Die Bewerber/innen für das Amt des Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der
Jugenderziehung erfahren sein.
Die Informationen über die rechtliche Stellung der Schöffinnen und Schöffen können über
www.schoeffenwahl.de eingesehen werden.
Bewerbungen können ebenfalls unter www.schoeffenwahl.de oder auf der Homepage der
Stadt Bruchköbel www.bruchkoebel.de heruntergeladen werden.
Die Sachbearbeiterin der Stadtverwaltung stehen Ihnen ebenfalls für Fragen und Auskünfte
zur Verfügung – gerne auch telefonisch (Frau Nejedly-Willig, Tel.: 06181 975221)
Quelle : Stadt Bruchköbel