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19 mögliche Standorte: Stadt Hanau bringt Carsharing-Angebot auf den Weg

Magistrat stimmt Ausschreibung zu / Stadtverordnetenversammlung entscheidet am 26. Mai

Die Stadt Hanau treibt die Einführung eines Carsharing-Angebots im öffentlichen Verkehrsraum weiter voran. Grundlage ist das Mobilitätsleitbild der Stadt Hanau, in welchem der Ausbau alternativer Mobilitätsangebote ein zentrales Ziel der zukünftigen Verkehrsentwicklung ist. Der Magistrat hat der Vorlage zur Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens für Carsharing nun zugestimmt, die endgültige Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Sitzung.

„Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine moderne und nachhaltige Mobilität“, sagt Stadträtin Isabelle Hemsley. „Viele Menschen benötigen nicht jeden Tag ein eigenes Fahrzeug, möchten aber im Bedarfsfall flexibel mobil sein. Genau dafür wollen wir in Hanau ein verlässliches Angebot schaffen, das perspektivisch in allen Stadtteilen verfügbar ist. Wenn wir einen Anbieter gefunden haben, liegt es an den Hanauerinnen und Hanauern, das Angebot auch zu nutzen.“

Mit dem geplanten Carsharing-Angebot soll der Verzicht auf ein eigenes Auto erleichtert und zugleich eine flexible Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr geschaffen werden. Ein weiterer Vorteil des Carsharings ergibt sich durch die effektivere Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums: Langfristig kann durch die Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen und die Reduzierung von Autos im Stadtgebiet auch der Parkdruck gemindert werden.

Vorgesehen ist die Ausschreibung einer sogenannten Dienstleistungskonzession. Die Stadt Hanau tritt dabei nicht selbst als Betreiberin auf, sondern stellt geeignete Flächen im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung und schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen. Der spätere Konzessionsnehmer investiert eigenverantwortlich unter anderem in Fahrzeuge, Technik, Personal sowie die Einrichtung der Stellplätze und trägt zugleich die wirtschaftlichen Risiken des Betriebs.

19 mögliche Standorte im Hanauer Stadtgebiet

Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind derzeit 19 mögliche Standorte mit jeweils ein bis zwei Stellflächen vorgesehen. Dazu zählen der Pioneer Park, der Kurt-Schumacher-Platz, der Salisweg, die Kurfürstenstraße, die Elsa-Brändström-Straße, der Dietrich-Bonhoeffer-Platz, die Ramsaystraße, der Heumarkt, die Französische Allee, Am Ballplatz, die Langstraße, die Karl-Marx-Straße, die Riedstraße, die Freigerichtstraße, die Karlstraße, die Darmstädter Straße, der Schillerplatz, Akademiestraße sowie die Bahnhofstraße.

Teilnehmende Unternehmen müssen mindestens acht Carsharing-Fahrzeuge an mindestens fünf Standorten bereitstellen. Eine der Stationen muss dabei verpflichtend im Pioneer Park eingerichtet, die anderen können frei gewählt werden. Zudem müssen die Fahrzeuge für mindestens zwölf Monate angeboten werden. Für die Nutzung soll den Kundinnen und Kunden kostenlos eine App zur Verfügung gestellt werden.

„Uns war wichtig, ein Konzept zu entwickeln, das sowohl einen realistischen Einstieg ermöglicht als auch genügend Entwicklungspotenzial bietet“, so Isabelle Hemsley. „Wir schaffen attraktive Rahmenbedingungen, damit sich Anbieter langfristig in Hanau engagieren und das Angebot gemeinsam mit der Stadt wachsen kann.“ Geplant sei so ein schrittweiser Ausbau des Angebots in weiteren Quartieren und Stadtteilen.

Markterkundung im Vorfeld durchgeführt

Für Sondernutzungserlaubnisse im Zusammenhang mit Carsharing sollen keine Gebühren erhoben werden. Die Konzession soll zunächst für vier Jahre vergeben werden und kann optional um zwei weitere Jahre verlängert werden. Grundlage des Verfahrens sind unter anderem das bundesweit geltende Carsharinggesetz sowie das Hessische Straßengesetz. Diese regeln unter anderem die Bevorrechtigung von Carsharing-Fahrzeugen und die zeitliche Befristung entsprechender Sondernutzungserlaubnisse.

Im Vorfeld der Ausschreibung hatte die Stadt umfangreiche Vorarbeiten geleistet, darunter eine Markterkundung durchgeführt und ein Stellplatzkonzept für den öffentlichen Verkehrsraum entwickelt. Ein Carsharing-Fahrzeug kann nach Angaben des Bundesverbands Carsharing bis zu 16 private Autos ersetzen. Dadurch können langfristig auch Parkflächen eingespart und der öffentliche Raum entlastet werden.

Über die Durchführung des Konzessionsvergabeverfahrens für das Carsharing entscheidet die Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 26. Mai, ab 17.30 Uhr im Neustädter Rathaus.

Quelle: Stadt Hanau: Julia Oppenländer

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