Mittwoch, November 27, 2024
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Windecker Bürgerwald – ein historisches Recht endet

Mit einem Beschluss des Amtsgerichts Hanau geht in Nidderau eine 709 Jahre alte Tradition zu Ende. Der Verein nutzungsberechtigter Bürger hatte sich 2020 mit der Stadt Nidderau und der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung geeinigt, das historische, nicht mehr vererbbare Nutzungsrecht am Windecker Bürgerwald gegen eine einmalige Abfindung an die noch verbleibenden Bürgerrechtsinhaber zu löschen.

Im Jahre 1313 übertrugen Ulrich II. von Hanau und seine Ehefrau Agnes den Bürgern von Windecken, sowie deren Erben umfangreiche Waldnutzungsrechte. In Bezug auf die Nutzung gab sich die Markgenossenschaft ihre eigene Ordnung, das Beachten der Regeln wurde von einem Märkermeister überwacht. Der Verein nutzungsberechtigter Bürger wurde am 28. September 1960 gegründet und vertrat die Interessen der nutzungsberechtigten Bürger gegenüber der Stadt Windecken und später gegenüber der Stadt Nidderau. Im Januar 1963 beschloss der hessische Landtag das „Gesetz zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse der Ortsbürger“ indem das Begründen von neuen Nutzungsrechten für Ortsbürger untersagt wurde. Dadurch reduzierte sich die Zahl der nutzungsberechtigten Bürger im Lauf der Jahre stetig. Ende Juli trafen sich der Vorstand des Vereines nutzungsberechtigter Bürger und die Akteure der Stadtverwaltung Nidderau an der Vogelschutzhütte im Windecker Bürgerwald um diese Tradition feierlich abzuschließen.

Neben Bürgermeister Andreas Bär und Erstem Stadtrat Rainer Vogel, der seit Mitte letzten Jahres für den Wald in Nidderau zuständig ist, war auch Ehrenbürgermeister Gerhard Schultheiß der Einladung gefolgt. Über 25 Jahre pflegte er als zuständiger Dezernent den intensiven Austausch mit dem Verein und konnte so die Konflikte der Vergangenheit zielgerichtet lösen. Dies betonten auch die Vertreter des Vorstandes Erich Wagner und Karl-Heinz Fuß in einem kurzen Rückblick über die Vereinsgeschichte und sprachen allen Beteiligten ihren Dank für die erreichte Lösung aus.

Quelle: Magistrat der Stadt Nidderau

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