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Weidetiere werden besser vor Wölfen geschützt

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen und damit den Weg für eine Bejagung von Problemwölfen freigemacht. „Dafür haben wir als Union lange gekämpft, weil wir Rechtssicherheit brauchen, weg von bürokratischen Einzelfallentscheidungen“, betont der CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Wiegelmann.

Problemwölfe können nun schnell und unbürokratisch entnommen werden, wenn sie Weidetiere reißen. Wiegelmann: „Zugleich ermöglichen wir ein regionales Bestandsmanagement dort, wo die Bestände zu groß werden. Wir schützen den Wolf, aber auch unsere Wiesen und die Weidetierhalter. Jagd ist angewandter Natur- und Artenschutz.“

Das Gesetz führe klare Regeln ein, um Wölfe zu bejagen. Dieser Schritt sei dringend notwendig gewesen: „Infolge der gestiegenen Zahl an Wölfen in Deutschland wurden immer mehr Weidetiere von Wölfen getötet, neben Schafen und Ziegen auch Rinder und Pferde. Durch Wolfsrisse entstehen nicht nur Schäden für Tierhalter. Das Leid der Weidetiere, die häufig qualvoll verenden, sorgt für Entsetzen und widerspricht dem Tierschutz“, so Wiegelmann, der selbst Jäger ist und sich unter anderem mit dem Kreisbauernverband Main-Kinzig intensiv zur Situation in der heimischen Region ausgetauscht hatte.

„Vielerorts haben die Menschen für die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfes kein Verständnis mehr. Diese Belastungen und Ängste nehmen wir als Koalition sehr ernst. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um im ländlichen Raum die Konflikte um den Wolf zu befrieden.“

Durch die Gesetzesänderung bekommen Jägerinnen und Jäger sowie die Jagdbehörden praktikable Instrumente für ein effektives Wolfsmanagement an die Hand. Mit den Neuregelungen sollen Weidetiere besser geschützt werden. Die Bejagung sei eine erforderliche Ergänzung des präventiven Herdenschutzes, zum Beispiel durch Zäune und Hütehunde.

Johannes Wiegelmann: „Der Wolf ist eine heimische Tierart und soll es auch bleiben. Inzwischen ist aber ein günstiger Erhaltungszustand erreicht. Durch Bestandsregulierung und Problemwolf-Entnahmen wird die Art nicht gefährdet. Mit dem Gesetz sorgen wir für einen fairen Ausgleich zwischen der Weidetierhaltung und dem Wolfschutz. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, die gesellschaftliche Akzeptanz für den Artenschutz zu erhalten.“

Quelle: Team Wiegelmann

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