Nidderau. Wie ein Damoklesschwert
schwebte die Investitionsbeschränkung der Kommunalaufsicht auf lediglich 5 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2026 über den Plänen der Stadt. Sei es zu dem Antrag Nutzungskonzept Pfaffenhof in Erbstadt oder zur Schaffung von sozialgefördertem Wohnraum in der ganzen Stadt oder zur Fortführung des Bauvorhabens „Mühlweide II“. Jeder einzelne Bereich würde die für dieses Jahr erlaubte Grenze wohlmöglich überschreiten. Und deshalb wollte Bürgermeister Andreas Bär (SPD) vom Ausschuss die Genehmigung, um Gespräche in alle Richtungen führen zu können. „Bei den Anträgen geht es nicht um einzelne Maßnahmen, sondern lediglich um die Erlaubnis, dass die Verwaltung mit Investoren über Möglichkeiten reden kann, die die Umsetzung unserer Pläne auch unter diesen besonderen Haushaltsauflagen ermöglichen kann“, wiederholte sich Bär immer wieder. Denn die drei Anträge der Verwaltung zum Pfaffenhof, zum sozialgeförderten Wohnraum und zur investorbasierten Entwicklung des Baugebietes „Mühlweide II“ waren in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Infrastruktur und Klimaschutz am Dienstagabend auf Widerstand gestoßen. So äußerte beispielsweise das CDU-Ausschussmitglied Rolf Schmid seine Bedenken zu dem Sanierungsprojekt „Pfaffenhof“ in Erbstadt, dass die Pläne der Verwaltung zu umfassend seien und die Möglichkeit der Stadt zur Sanierung eines einzelnen Projektes überschreiten würden. „Können da die Vereine, die das Anwesen ohnehin mietfrei nutzen, nicht in die Mitverantwortung genommen werden“, regte Schmid an. Er stellte deshalb den Antrag, dass die Verwaltung diese Möglichkeit zumindest einmal prüfen sollte. Dieser Antrag wurde später einstimmig angenommen. Das vom Planungsbüro SP Plus erarbeitete Nutzungskonzept für den Pfaffenhof in Erbstadt wurde anschließend zur Kenntnis genommen, nachdem vom Bürgermeister ausdrücklich versichert worden war, dass damit keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen würden.
Der nächste Grundsatzbeschluss zur Schaffung und dem Betrieb von sozialgefördertem Wohnraum wurde nach eingehender Diskussion sogar zur weiteren Behandlung – den Fraktionen sollte in der Zwischenzeit Gelegenheit zur weiteren Beratung gegeben werden – in die kommende Ausschusssitzung verschoben. Durch den beantragten Grundsatzbeschluss soll die Verwaltung die Möglichkeit erhalten, mit Investoren über die Privatisierung einzelner Objekte zu verhandeln. „Für die Stadt besteht nur bei Flüchtlingen, Obdachlosen und anerkannten Sozialempfängern die gesetzliche Verpflichtung ihnen eine Unterkunft zu ermöglichen“, erläuterte der Bürgermeister den Unterschied zur moralischen Verpflichtung sozialgeförderten Wohnraum noch breiteren Bevölkerungsschichten zugänglich machen zu sollen. Zugestimmt wurde hingegen die Anregung dem Grünen-Ausschussmitglied Gabriele Hohmann, im Falle einer Zustimmung zu dem Antrag, diesen Beschluss erst zeitlich zu begrenzen und nach 5 Jahren eine Bilanz ziehen zu wollen.
Auch der Antrag der Verwaltung zum Erlass eines Grundsatzbeschlusses zu einer investorbasierten Entwicklung des Baugebiets „Mühlweide II“ bei gleichzeitiger eigenständiger Fortführung des Bebauungsplanverfahrens wurde an diesem Abend ausführlich beraten. Vor diesem Hintergrund, dass die Umsetzung der Planung erhebliche Investitionen erfordert, soll geprüft werden, ob eine investorbasierte Entwicklung geeignet ist, die städtische Haushalts- und Liquiditätsbelastung zu reduzieren, ohne dass die langfristigen städtebaulichen, funktionalen und wirtschaftlichen Interessen der Stadt beeinträchtigt werden. Die Besonderheit an diesem Projekt ist, dass dazu ein Feuerwehrhaus für allein rund 10 Millionen Euro gehört, das mit dem Wohnungsbauvorhaben verknüpft werden soll. Ein Teil der Ausschussmitglieder sah darin einen Umgehungstatbestand, um die erlaubte Neuverschuldung von maximal 5 Millionen Euro zu umgehen. Das jedoch werde von unabhängig Sachverständigen sorgfältig geprüft und könne damit ausgeschlossen werden. Trotzdem ergab die Abstimmung am Ende nur 4 Ja-, 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen.
Einstimmig zugestimmt wurde hingegen dem Antrag auf Offenlage des Bebauungsplans „Römerpfad“ in Heldenbergen sowie dem Antrag auf Verkauf zweier Grundstücke „In den Borngärten“ in Ostheim zur Errichtung von sozialem Wohnungsbau. Der Investor will 14 Wohneinheiten auf den beiden Grundstücken errichten.
Jürgen W. Niehoff
Quelle: Jürgen W. Niehoff

