Donnerstag, November 28, 2024
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Wahlbenachrichtigungen für Landratswahl bereits verschickt

Antrag auf Briefwahl ist bis zum 27. Januar möglich und wird gut angenommen

 

Im Main-Kinzig-Kreis wird am Sonntag, 29. Januar, ein Landrat oder eine Landrätin gewählt. Dem Votum stellen sich der Amtsinhaber Thorsten Stolz (SPD) und die Juristin Gabriele Stenger (CDU). Auch die Maintaler Wahlberechtigten können mitentscheiden, wer die Geschicke des Kreises von Gelnhausen aus in Zukunft lenkt. Dies ist am Wahltag von 8 bis 18 Uhr in einem der Wahllokale möglich oder per Briefwahl.

 

Die Wahlbenachrichtigungen mit Auskünften zum Eintrag ins Wählerverzeichnis und den Wahllokalen wurden bereits kreisweit zentral verschickt. Damit ist ab sofort auch der Antrag auf Briefwahl möglich. Dazu kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Briefwahl kann außerdem online unter www.maintal.de/wahlen oder formlos per E-Mail an wahlen@maintal.de unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Straße beantragt werden. Dies ist möglich bis zum 27. Januar. Bei unvorhersehbarer Erkrankung kann die Briefwahl noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr beantragt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht die Berechtigung dazu nachweisen.

 

Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können per Post zurückgeschickt oder beim Rathaus in Hochstadt, Klosterhofstraße 4-6, in den grauen Briefkasten eingeworfen werden. Wichtig ist, dass der Briefwahlumschlag spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr eingeht. Briefwahlumschläge können indes nicht am Wahlsonntag im Wahllokal abgegeben werden. Für die Wahl im Wahllokal genügt es, den Personalausweis oder Pass vorzuzeigen. Die Wahlhelfer*innen stellen dann anhand des Wählerverzeichnisses fest, ob ein Wahlrecht besteht.

 

Wahlberechtigte, die bis zum 8. Januar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. „Das Wahlrecht ist nicht allein von der Zusendung der Wahlbenachrichtigung abhängig. Entscheidend ist der Eintrag ins Wählerverzeichnis, den es in diesem Fall zu prüfen gilt“, erklärt Gemeindewahlleiterin Stephanie Gruber-Schwalbach.

 

Weitere Informationen zur Landratswahl sind auf der städtischen Homepage unter www.maintal.de/wahlen veröffentlicht. Dort ist es auch möglich, online Briefwahl zu beantragen.

Quelle: Stadt Maintal

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