Freitag, Januar 10, 2025
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Wahl des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt bis zum 2. Februar
2025 wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition findet die Neuwahl früher als ursprünglich geplant statt. Der Wahltermin ist Sonntag, 23. Februar 2025. Die Vorbereitungen im Maintaler Rathaus laufen bereits, damit rund 24.000 stimmberechtigte Maintaler*innen über die Zusammensetzung des 21. Deutschen Bundestags entscheiden können.

Dabei wählen sie mit der Erststimme die Kandidat*innen aus ihrem Wahlkreis zur Vertretung nach Berlin. Mit der Zweitstimme entscheiden sie mit der Wahl einer Partei über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Vereinfacht gesagt, kommt die eine Hälfte der Abgeordneten über die Erststimme in den Bundestag. Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält, wird dagegen durch die Zweitstimmen festgelegt.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden bis zum 2. Februar 2025 verschickt. Sie geben Auskunft zum Eintrag ins Wählerverzeichnis und den Wahllokalen. Weil die Neuwahl in die Hochphase des Karnevals fällt und die Bürgerhäuser für Vereinsveranstaltungen reserviert sind, gibt es einige Änderungen bei den Wahllokalen. Maintals Gemeindewahlleiterin Stephanie Gruber-Schwalbach bittet deshalb darum, ein besonderes Augenmerk auf die Angaben zu den Wahllokalen auf den Wahlbenachrichtigungen zu richten.

Neben der Abstimmung in einem der Maintaler Wahllokale ist natürlich auch Briefwahl möglich. Für deren Antrag kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Briefwahl kann außerdem ab 13. Januar 2025 online unter www.maintal.de/wahlen oder formlos per E-Mail an wahlen@maintal.de unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Straße beantragt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Briefwahlunterlagen aufgrund der verkürzten Fristen erst ab Anfang Februar versendet werden können.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Maintaler Besonderheit, sondern um eine bundesweite Regelung, die den verkürzten Fristen für diese Bundestagswahl geschuldet ist. Dieses knappe Zeitfenster ist insbesondere bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen zu bedenken. Denn Wahlbriefe müssen am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Wahlberechtigte, die bis 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, können sich direkt beim Wahlamt melden. Es ist erreichbar per E-Mail an wahlen@maintal.de oder unter Telefon 06181 400-0.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Weitere Informationen zur Bundestagswahl werden auf der städtischen Homepage unter www.maintal.de/wahlen veröffentlicht.

Bild: Wahl des 21. Deutschen Bundestags
© Pixabay/ulleo

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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