Sonntag, November 24, 2024
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Vorsicht “Job-Scamming”! – Polizei warnt vor Betrugsmasche

Dass auch Betrüger immer wieder findige Methoden nutzen, um an Geld zu kommen,
zeigt sich bei einem Phänomen namens “Job-Scamming”, das die zuständigen
Kripo-Ermittler im Polizeipräsidium Südosthessen derzeit vermehrt beschäftigt.
Dabei erstellen die Gauner gefälschte Stellenanzeigen im Internet, vorwiegend
auf Job- oder Internetverkaufsportalen. Hierbei wird bei vermeintlich sehr guter
Bezahlung oftmals ein Job mit freier Zeiteinteilung und Aussicht auf Homeoffice
vorgegaukelt. In vielen Fällen zahlen die Täter zunächst einen kleinen
Geldbetrag, um die Opfer zu ködern – so wird eine große Anzahl potenzieller
Opfer angelockt. Den Opfern wird in der Regel angeboten, als Tester von
Banking-Apps zu arbeiten oder ein Auswahlverfahren durchlaufen zu müssen, was in
aller Regel online stattfindet. In beiden Fällen werden die Opfer von den Tätern
dazu veranlasst, via Video-Ident-Verfahren persönliche Daten und Bilder
preiszugeben, mit denen die Betrüger echte Bank- oder Bitcoin-Konten auf die
Namen der Geschädigten eröffnen.

Im weiteren Verlauf werden die Opfer gebeten, die ihnen zugestellten
Kontoeröffnungsunterlagen (PIN/TAN usw.) den Tätern zuzuleiten. Die Zuleitung
der Unterlagen soll angeblich dazu dienen, die eröffneten Konten von Seiten des
“Arbeitgebers” nach erfolgreicher Testung zu schließen. Die Täter verändern
unmittelbar nach Erhalt der Unterlagen die Onlinezugangsdaten zu den Konten, so
dass die Opfer ab diesem Zeitpunkt keinen Zugriff auf das bzw. die eröffneten
Konten haben. Zum Teil werden Konten bereits mit dem Namen des Bewerbers,
allerdings mit falschen Kontaktdaten von den Tätern eröffnet. Somit ist der
Zugang des Kontos bereits ab Eröffnung des Bewerbers für die Täter offen. Und
hier setzt sich der ausgefeilte Betrug fort: Die Konten werden nun für Zahlungen
aus weiteren kriminellen Handlungen, etwa beim Warenbetrug, genutzt. Die Täter
bieten im Internet hochwertige Ware, wie etwa Smartphones oder Gartengeräte,
günstig als Fake-Angebote an. Kauft nun ein Dritter das vermeintlich günstige
Angebot und überweist das Geld auf das zuvor eröffnete Konto, ist das Geld weg –
es wird nämlich sofort über andere Konten ins Ausland weitergeleitet. Die
gesamte Kommunikation zwischen Tätern und Geschädigten findet in den meisten
Fällen über Messenger-Dienste statt. Über den Betrug informiert werden die Opfer
meist erst Wochen oder Monate später, wenn etwa ein Warenbetrugs-Opfer Anzeige
erstattet oder sich das Amtsgericht mit dem Hinweis meldet, dass das Konto
gepfändet wurde. Dann droht den Opfern sogar Ärger wegen Verdachts der
Geldwäsche.

So erging es unter anderem einem 42-Jährigen aus dem Bereich Maintal, der gegen
Bezahlung und Vorlagepersönlicher Daten ein Konto bei einer Online-Bank eröffnet
hatte und hierüber Geldtransfers aus mutmaßlichen Betrugsgeschäften erfolgten –
bis die Meldung der Bank kam. Auf das ihm geglaubte Konto hatte der 42-Jährige
von Beginn an keinen Zugriff mehr.

Auch ein 28- jähriger Mann aus dem Landkreis Offenbach, der zur
Gehaltsaufbesserung im Internet einen angeblichen App-Testing-Job annimmt, fiel
auf die Gauner rein. Er musste hierbei seine Identität ebenfalls mit einem
Identifizierungsprogramm bestätigen. Die angeblichen Firmenseiten im Internet
sahen für den Jobsuchenden seriös aus, sodass er keinen Verdacht schöpfte.
Dieses Verfahren hatte er bei insgesamt drei Banken durchgeführt. Die Konten
wurden anschließend für Warenbetrügereien durch die Täter missbraucht. Der
“Jobsuchende” erfuhr erst über eingehende Anzeigen bei der Polizei von der
Masche.

Die Polizei rät daher:

– Innerhalb eines Bewerbungsverfahrens sollte eine Kontoeröffnung
via Video-Ident-Verfahren auf jeden Fall abgelehnt werden.

– Wenn bereits an einem solchen Verfahren teilgenommen wurde,
sollte das Konto sofort gesperrt werden.

– Sichern Sie Chatverläufe und erstatten Sie in jedem Fall
Strafanzeige bei der Polizei, wenn Sie einer fremden Person Ihre
Daten übermittelt haben.

Quelle: PZ-HS

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