Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Großkrotzenburg wird zur nächsten Jagdgenossenschaftsversammlung (Jagdjahre: 01.04.2020 bis 31.03.2021 und 01.04.2021 bis 31.03.2022) für
Donnerstag, 5. Mai 2022
um 20.00 Uhr
in das Bürgerhaus, Gaststätte MIDA´S eingeladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Genossenschaftsversammlung unabhängig der Zahl der erschienenen Mitglieder, entsprechend § 8 der Satzung der Jagdgenossenschaft Großkrotzenburg, beschlussfähig ist.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung der Versammlung
– Gedenken der im vergangenen Jagdjahr verstorbenen Jagdgenossen – - Bericht des Jagdvorstandes
- Bericht der Jagdpächter
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung der Kasse
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl von 2 Kassenprüfern
- Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung
- Verschiedenes
Hinweis: Jeder Genosse kann sich durch sein volljähriges Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einem derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.
gez. Thorsten Bauroth
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft