Hanau (ots) – (lei) Was genau geschah in der Dresdner Straße und warum? Das sind
die zentralen Fragestellungen, die im Zuge eines Strafverfahrens nun von der
Polizei in Hanau zu klären sind und die sich unter anderem wegen Verdachts der
gefährlichen Körperverletzung sowie Verkehrsunfallflucht derzeit gegen zwei
Männer im Alter von 23 und 26 Jahren richten.
Anlass für die Ermittlungen war ein Aufeinandertreffen zwischen ihnen sowie
einem 33-Jährigen und einer 38-jährigen Frau am frühen Dienstagabend auf offener
Straße. Den ersten Erkenntnissen zufolge sollen die beiden Jüngeren die zwei
Älteren gegen 18.40 Uhr in Höhe des Humboldtweges abgepasst und dann mit
Schlägen, Tritten und Pfefferspray attackiert haben, ehe sie mit einem silbernen
Mercedes davonfuhren. Die C-Klasse mit Hanauer Kennzeichen fanden
Polizeistreifen, die sofort zum gemeldeten Geschehensort eilten und in die
Fahndung gingen, kurz darauf in der Frankfurter Straße (Höhe Hausmannstraße)
verlassen vor. Dort war der Wagen gegen ein Geländer geprallt. Die beiden unter
Betäubungsmitteleinfluss stehenden Beschuldigten, die als mutmaßliche Insassen
des Wagens kurzzeitig zu Fuß vom Unfallort geflüchtet waren, konnten unweit
davon festgenommen werden.
Der 26-Jährige war schwer verletzt und musste in eine Klinik gebracht werden, wo
er derzeit bewacht wird, auch weil bei ihm ein offener Haftbefehl vorlag. Im
Sachzusammenhang waren noch drei weitere Personen leicht verletzt – wie und wann
diese Verletzungen bei ihnen entstanden, muss noch geklärt werden. An dem Auto
entstand vermutlich Totalschaden in Höhe von etwa 20.000 Euro. Auch der
33-Jährige kam anschließend ins Krankenhaus.
Den beiden Beschuldigten wurden Blutproben entnommen und der Mercedes wurde
beschlagnahmt.
Die Hintergründe des Vorfalls sind noch weitgehend unklar. Offenbar war es
bereits am Mittag zu Ärger zwischen Familienangehörigen der Beteiligten
gekommen.
Etlichen Schaulustigen, die die Einsatzmaßnahmen filmten, mussten Platzverweise
ausgesprochen werden, damit auch Rettungskräfte zur Behandlung der Verletzten
ungestört arbeiten konnten. Das nicht hinnehmbare Verhalten der Gaffer stieß
insofern bei den Einsatzkräften auf deutliches Missfallen. Die Polizei weist in
diesem Zusammenhang ferner darauf hin, dass das Filmen verletzter Personen nicht
nur die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen einschränkt, sondern unter
Umständen auch strafbar sein kann – etwa nach § 201a StGB (Verletzung des
höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen).
Die Polizei sucht nun Zeugen der Auseinandersetzung und bittet um
Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 06181 100-120. Ob Verkehrsteilnehmer bei der
Fahrzeugflucht gefährdet wurden, ist bislang nicht bekannt. Sollte dies so sein,
sollen sich diejenigen ebenfalls bei den Beamten melden.
Quelle: Redaktion MKK Echo