Montag, November 18, 2024
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„Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?“ Rechtsanwältin Constanze Trautermann informierte beim ACE Clubabend

Main-Kinzig-Kreis / Wetterau / Hanau/Gelnhausen / Büdingen 18.11.2024 Der Kreisvorstand Main-Kinzig und Wetterau vom ACE Auto Club Europa hatte zu einem Clubabend in den Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Niederrodenbach eingeladen. Thema: „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Als Referentin konnte der Kreisvorsitzende Hermann Stiegler die Rechtsanwältin Constanze Trautermann von der Kanzlei Kilian und Kollegen aus Hanau begrüßen. Trautermann stand den Veranstaltungsbesuchern Rede und Antwort auf vielfältige Nachfragen.

Rechtsanwältin Trautermann wies eingangs darauf hin, dass in der Politik darüber diskutiert wird, die Unfallflucht zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Der Verkehrsgerichtstag, der Anfang 2024 in Goslar tagte und an dem die ACE-Vertrauensanwältin teilgenommen hatte, sprach sich gegen die Bagatellisierung aus: „Der Arbeitskreis ist mit großer Mehrheit der Ansicht, dass auch nach Unfällen mit Sachschäden das unerlaubte Entfernen vom Unfallort weiterhin strafbar bleiben soll“, hieß es in der Empfehlung. Allerdings schlugen die Experten vor, dass die Vorschriften zum Paragrafen 142 Strafgesetzbuch (StGB) reformiert werden sollte, da ihre Komplexität Verkehrsteilnehmer und Geschädigte vielfach überfordere. Die Einschätzung der Verkehrsexperten ist für den Gesetzgeber nicht bindend, in vielen Fällen folgt er ihnen aber.

In der anschließenden „Diskussions- und Frager-Runde“ ging es u.a. darum, wie lange die Wartezeit am Tatort beträgt bzw. angemessen ist. „Warten, warte, warten bis zu einer Stunde!“ empfahl die Rechtsanwältin, denn eine Viertelstunde reicht nach Entscheidungen der Gerichte nicht. Genügt es eine Visitenkarte an die Scheibenwischer zu stecken? Sind die Parkplätze der Einkaufsmärkte öffentlicher Raum? Wo melde ich den Schaden als Verursacher oder als Geschädigter? Gibt es einen oder mehrere Gründe den Unfallort zu verlassen? Ist die Polizei zu informieren? Gibt es Besonderheiten bei einem Konflikt bei einem Feuerwehr- oder gar Polizei-Einsatz? Wie komme ich an die Daten vom Fahrzeughalter? Was ist ein Bagatellschaden? Wie muss ich mich bei einem Wildunfall verhalten? Genügt es die Polizei zu informieren oder mich beim Förster melden? Wie fallen die Strafen aus? Bin ich dann vorbestraft? Könnte mir gar eine Freiheitsstrafe drohen? Wie ist es mit der möglichen Entziehung der Fahrerlaubnis? Muss ich mich einer MPU unterziehen? Wie erfolgt die Schadensabrechnung mit der Versicherung?

Zusammengefasst stellte die Rechtsanwältin fest, dass für jeden Fall eine individuelle Beurteilung erfolgt und das Strafmaß bestimmt. Der Kreisvorsitzende Stiegler dankte der Referentin für Beantwortung der an sie sehr detailliert gestellten Fragen. Als ACE-Mitglied empfiehl es sich außer den bereits umfangreich gesicherten Leistungen wie z. B. im Zusammenhang mit dem Abschleppdienst auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen, um bei einem Unfall von einem Rechtsvertreter vor Gericht vertreten zu werden. https://www.ace.de/vorteile/finanzen-versicherung/

Über den ACE Auto Club Europa:

Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als engagierte Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Elektromobilität und neue Mobilitätsformen.

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Quelle: Anton Hofmann

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