Die Diskussion um die Kosten der Stadtrechtsfeier 2025 trieb in den vergangenen Tagen absurde Blüten. In einer Pressemitteilung kritisieren die Bürger für Gelnhausen (BG) eine angeblich fehlende Transparenz bei der Abrechnung der Großveranstaltung und stellen eigene Schätzungen zu einem möglichen Defizit von bis zu 1,2 Millionen Euro an.
Politisch beschlossenes Budget – deutlich unterschritten
Das Budget für die Stadtrechtsfeier wurde politisch beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigte ein Gesamtbudget von 440.000 Euro. Diese Entscheidung wurde demokratisch getroffen. Tatsächlich wurden für Sach- und Dienstleistungen 380.000 Euro ausgegeben. Damit blieb die Veranstaltung klar unter dem politisch beschlossenen Budgetrahmen. Diese Ausgaben wurden im Kulturausschuss bereits vorgestellt.
Die von der BG genannten Defizitschätzungen entstehen hingegen aus einer Rechnung, die Kostenblöcke willkürlich zusammenzieht, ohne differenzierte Betrachtung. Wird die eigene Logik der BG konsequent angewendet, relativiert sich die Darstellung erheblich:
Selbst bei der höchsten Schätzung der BG von 1,2 Millionen Euro müsste zunächst das tatsächliche Defizit von rund100.000 Euro abgezogen werden. Von den verbleibenden 1,1 Millionen Euro entfielen etwa 180.000 Euro auf Betriebshofleistungen – also interne Leistungen, die bei jeder städtischen Veranstaltung anfallen und zum Aufgabenfeld des Betriebshofes gehören.
Personalkosten sind nicht isoliert berechenbar
Ein zentraler Kritikpunkt der BG betrifft angeblich fehlende Personalkosten der Kultur- und Tourismusabteilung. Hier liegt jedoch ein grundlegendes Missverständnis über die Arbeitsweise kommunaler Verwaltung. Viele Planungen für die Stadtrechtsfeier wurden bereits vor der Corona-Pandemie für die ausgefallene 850-Jahr-Feier getroffen. Diese mussten lediglich aktualisiert werden. Parallel dazu hat das Team der Abteilung Kultur und Tourismus durch organisatorische Anpassungen und Prozessoptimierungen dafür gesorgt, dass die gesamte reguläre Kultursaison (KuH, Ehemalige Synagoge, Weihnachtsmarkt, Weihnachtsführung, Neujahrsempfang, Sportlerehrung etc. ) weiterhin organisiert und umgesetzt werden konnte.
Das bedeutet: Während das Fest vorbereitet wurde, liefen die regulären Kultur- und Tourismusprojekte weiter. Federführend wurde das Fest von vier Mitarbeiterinnen geplant, währenddessen die regulären Kulturprojekte weiterliefen. 2025 entfielen lediglich die Museumshofkonzerte sowie das Altstadtweinfest. Personalkosten lassen sich kaum isoliert einem einzelnen Projekt zurechnen, weil die Mitarbeiter parallel an zahlreichen Aufgaben arbeiten – genau das ist der Kern kommunaler Kulturarbeit.
Verbleiben nach Rechnung der BG etwa 900.000 €. Selbst wenn sämtlich Mitarbeiter der Abteilung ein ganzes Jahr nichts anderes als Stadtrechtsfeier gemacht hätten, zeigt ein Blick in den kommunalen Haushalt, dass die Summe all ihrer Jahresgehälter bei weitem nicht in dieser Größenordnung liegt.
Die Aufgabe einer städtischen Kulturabteilung
Es geht bei kommunaler Kulturarbeit nicht darum, einzelne Veranstaltungen ausschließlich nach kurzfristigen Einnahmen oder Ausgaben zu bewerten. Vielmehr geht es um kulturelle Teilhabe für die Bevölkerung, die Förderung von Stadtidentität und Gemeinschaft, touristische Entwicklung und Stadtmarketing, die Unterstützung von Vereinen, Initiativen und lokalen Akteuren. Die Stadtrechtsfeier erfüllt genau diese Funktionen als Teil einer langfristigen kulturellen und touristischen Strategie.
Sie sorgte für eine breite mediale Präsenz der Stadt – regional und darüber hinaus, die sich nicht unmittelbar in Geldwert messen lässt. Ebenso wenig lässt sich der nachhaltige Effekt auf Stadtführungen, touristische Nachfrage, Gastronomie und Einzelhandel sowie das Image der Stadt exakt beziffern.
Ticketpreise waren politisch bekannt
Ebenso wie das Budget wurden auch die Ticketpreise politisch beschlossen und orientierten sich an vergleichbaren Veranstaltungen dieser Größenordnung. 15 Euro im Vorverkauf, Kinder bis 16 Jahre, Altstadtbewohner, Gewerbetreibende, Helfer, Mitarbeiter sowie Gastronomen hatten freien Eintritt. Die von der BG genannten 18 Euro galten nur für Besucher, die ihr Ticket bar an den Festtagen erwerben wollten. Dieser höhere Preis wurde angesetzt, um den Personalaufwand in der Stadtkasse zu reduzieren. Es bestand jederzeit die Möglichkeit, Tickets online für 15 Euro (auch noch vor Ort digital) zu erwerben. Der nachträgliche Vorwurf mangelnder Kinderfreundlichkeit ist schlicht falsch, daKinder ausdrücklich freien Zutritt hatten.
Bemerkenswerter Doppelstandard
Auffällig ist, dass unterschiedliche Maßstäbe bei der Bewertung von städtischen Arbeitsleistungen angewendet werden. Einerseits wird bei einigen Projekten minutiös berechnet, welche Kosten für die Arbeitszeit der Mitarbeiter anfallen. Andererseits werden bei anderen politischen Initiativen oder Prüfaufträgen die dafür eingesetzten Ressourcen deutlich sorgloser behandelt. Dieser Unterschied in der Bewertung ist schwer nachvollziehbar und wirft Fragen nach Konsistenz und Transparenz in der städtischen Verwaltung auf.
Die Stadtrechtsfeier 2025 war eine außergewöhnliche Veranstaltung, die von vielen Menschen in Verwaltung, Vereinen, Gastronomie und Bürgerschaft getragen wurde. Sie war organisatorisch anspruchsvoll – gleichzeitig gelang es der Kulturabteilung, das übrige Kulturprogramm der Stadt nahezu vollständig weiterzuführen.
Eine solche Leistung ausschließlich auf hypothetische Defizitrechnungen zu reduzieren, ist offensichtlich reiner Wahlkampf ohne Rücksicht auf Verluste, im Bewusstsein, eine außerordentliche Gemeinschaftsleistung zu beschädigen. Kulturpolitik bedeutet mehr als Buchhaltung einzelner Projekte. Sie bedeutet auch, Gemeinschaft zu schaffen, Geschichte sichtbar zu machen und eine Stadt nach außen zu präsentieren. Und genau das hat die Stadtrechtsfeier für Gelnhausen getan.
Quelle: Stadt Gelnhausen

