Erstmals unterschiedliche Wohnlagen berücksichtigt
Es gibt einen neuen Mietspiegel für die Stadt Hanau, der mehr Transparenz bei der Einordnung von Wohnungsmieten schafft. Der von Haus & Grund Hanau e.V., Haus & Grund Großauheim e.V. und dem Mieterbund Hanau e.V. fortgeschriebene Mietspiegel ist seit dem 1. Oktober für das gesamte Stadtgebiet vom Magistrat der Stadt Hanau anerkannt worden. Die neue Fassung behält bis zum 30. September 2028 ihre Gültigkeit.
„Ein nachvollziehbarer Mietspiegel ist eine wichtige Orientierung für Mieterinnen und Mieter ebenso wie für Vermieterinnen und Vermieter. Er trägt dazu bei, die ortsübliche Vergleichsmiete transparenter zu machen und eine sachliche Grundlage für die Einordnung von Wohnungsmieten zu schaffen“, sagt Stadtrat Andreas Jäger. „Dass die beteiligten Interessenverbände den Mietspiegel gemeinsam fortschreiben, ist eine bewährte Praxis. Die Stadt kann auf diese Weise auf die Expertise der unmittelbar Beteiligten zurückgreifen und zugleich erheblichen Verwaltungsaufwand und Kosten vermeiden.“
Städte mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel bereitzustellen. Die Ermittlung der Mietpreise für die Hanauer Übersicht übernehmen die drei Interessenverbände. Der Mietspiegel gilt zudem für die angrenzenden Kommunen Bruchköbel, Erlensee, Großkrotzenburg, Schöneck, Langenselbold, Rodenbach und Nidderau. Grundlage ist nach Angaben der Verbände eine Datenerhebung unter den eigenen Vereinsmitgliedern. Im September hatten die Beteiligten die bisherige Fassung gemeinsam überarbeitet. Ziel war es, die Darstellung transparenter zu gestalten und die Bewertung der Wohnungen zeitgemäß weiterzuentwickeln.
Zu den wesentlichen Neuerungen zählt die veränderte Darstellung der Zu- und Abschläge. Diese werden nicht mehr prozentual auf die Tabellenwerte aufgeschlagen oder von ihnen abgezogen, sondern als feste Eurobeträge ausgewiesen. Außerdem berücksichtigt der Mietspiegel erstmals unterschiedliche Wohnlagen. Damit fließt neben den Eigenschaften einer Wohnung künftig auch stärker ein, wo sich diese innerhalb des Stadtgebiets befindet. Gegenüber dem zuletzt gültigen Mietspiegel wurden die Tabellenwerte nach Angaben der Interessenverbände zudem linear um 6,8 Prozent angehoben.
Stadt Hanau erstellt keinen eigenen Mietspiegel
Die Anerkennung durch die Stadt erfolgt auf Grundlage einer langjährigen Zusammenarbeit mit den beteiligten Verbänden. Die Stadt Hanau ist nicht selbst für die Ermittlung der Mietpreise verantwortlich. Sie prüft den vorgelegten Mietspiegel und kann dessen Anerkennung auch ablehnen, wenn das Ergebnis beispielsweise im Vergleich zur tatsächlichen Entwicklung unplausibel erscheint. In der bisherigen Praxis ist dies nicht vorgekommen.
„Die Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden ermöglicht einen Interessenausgleich nah an den Menschen, die unmittelbar mit den Mietpreisen zu tun haben. Das ist ein sinnvoller Weg, den wir in Hanau seit Jahrzehnten erfolgreich praktizieren“, so Andreas Jäger.
Mit der Anerkennung des neuen Mietspiegels steht für die kommenden zwei Jahre eine aktualisierte Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete in Hanau zur Verfügung. Der Mietspiegel 2026 ist online abrufbar unter http://www.hanau.de/rathaus/lebenslagen/wohnen/index.html
Pressekontakt:
Stadt Hanau, Julia Oppenländer, E-Mail
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Quelle: Stadt Hanau

