Rodenbach, 11. Januar 2024 – Mit Bestürzung und Verwunderung hat der Vorstand des Ortsvereins Rodenbach das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen auch in den Selbstbedienungsläden von teo zur Kenntnis nehmen müssen. Die offensichtlich im Wege stehenden gesetzlichen Hindernisse, die zu diesem aus SPD-Sicht abstrusen und völlig aus der Zeit gefallenen Urteil geführt haben, müssten schnellstens beseitigt werden. Immerhin gebe es allein im Main-Kinzig-Kreis bereits 7 teo-Standorte: in Hanau, Rodenbach, Schöneck, Freigericht-Horbach, Gelnhausen, Hasselroth und Steinau.
Zwar sollen lt. Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Hessen “vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen”, ermöglicht werden. Fraglich sei allerdings, ob hier auch die Dringlichkeit einer solchen Massnahme richtig erkannt werde.
Jan Lukas, Partei- und Fraktionsvorsitzender: “Wir als Ortsverein fordern daher den Unterbezirksvorstand Main-Kinzig unserer Partei auf, eine unmittelbare Initiative in Richtung unserer neuen Fraktion im Hessischen Landtag zu ergreifen, die die Problematik sowie die aktuellen Schwierigkeiten einer ortsnahen Versorgung im ländlichen Raum verdeutlicht.”
Gerade für kleinere Ortschaften und Weiler im Main-Kinzig-Kreis, in denen viele Einzelhändler aus Wirtschaftlichkeitsgründen in den letzten Jahren schliessen mussten und in denen teilweise kein einziger Einzelhändler bzw. Nahversorger mehr vertreten ist, hat sich das Konzept von teo bislang scheinbar gut bewährt. Der auch im Grundgesetz verankerte Schutz von Arbeitnehmern sei gewährleistet und gleichzeitig werde auch in kleinen Wohnorten eine Nahversorgung ermöglicht, die auch den Bedarf nach einer 7-Tage-Versorgung erfülle. Der Schutz der Sonn- und Feiertage als Tage “der seelischen Erhebung” werde damit aus Sicht der Rodenbacher SPD auch nicht ausgehebelt.