Donnerstag, November 21, 2024
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Sicherheitsabstand: Warum und wie er einzuhalten ist

 

  • Je höher die Geschwindigkeit, desto größer der notwendige Sicherheitsabstand
  • Bei glatter Fahrbahn: Sicherheitsabstand erhöhen
  • Wer auffährt, wird in der Regel belangt

Ausreichend Abstand im Verkehrsgeschehen ist entscheidend für die Sicherheit aller. „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“ Das definiert Paragraf vier der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wie groß genau der Abstand sein muss, um im Notfall sicher zu bremsen, das sagt der Gesetzgebende allerdings nicht. Der Pressesprecher Anton Hofmann im Kreis Main-Kinzig und Wetterau vom ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erklärt, worauf es für Pkw-Fahrende ankommt und wie Unfälle rechtlich bewertet werden. 

Grobe Orientierungshilfen

Welcher Sicherheitsabstand eingehalten werden sollte, hängt in erster Linie von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Abstandsassistenten können dabei helfen, den richtigen Sicherheitsabstand zu wahren. Doch ob das eigene Fahrzeug solch einen Abstandsregler besitzt oder nicht: Jeder sollte mit den groben Orientierungshilfen für einen ausreichenden Sicherheitsabstand vertraut sein:

Für außerorts können sich verschiedene Faustformeln eingeprägt werden:

  • Halber Tacho: Der Abstand außerhalb geschlossener Ortschaften sollte mindestens die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Metern betragen. Wer also zum Beispiel 120 km/h schnell fährt, darf nicht dichter als 60 Meter an Vorausfahrende heranfahren.
  • Zwei-Sekunden-Regel: Passiert das vorausfahrende Fahrzeug beispielsweise einen Baum, Mast oder ein Gebäude, sollte das eigene Auto frühestens zwei Sekunden später an dem gleichen Orientierungspunkt vorbeifahren.
  • Leitpfosten beachten: Sie stehen normalerweise 50 Meter auseinander, sodass man sich daran orientieren kann, um den entsprechenden Mindestabstand bei Tempo 100 einzuhalten.

Innerorts: In Fahrzeuglängen denken: Innerorts werden etwa drei Fahrzeuglängen also circa 15 Meter Abstand empfohlen.

Mehr ist besser

Der ACE warnt jedoch davor, sich auf Faustformeln zu verlassen, da diese nur bei idealen Bedingungen gelten. Glätte, Regen oder Baustellen machen einen größeren Sicherheitsabstand notwendig. Immer gilt: Mit zunehmender Geschwindigkeit ist auch ein größerer Sicherheitsabstand notwendig.

Eine einfache Berechnung der zurückgelegten Geschwindigkeit und der bußgeldbewährten Verstöße zeigt bereits, dass es nicht ausreicht, lediglich den verkehrsrechtlich nicht geahndeten Abstand einzuhalten. Auch auf Assistenzsysteme sollte man sich nicht blind verlassen, da es nicht nur um die eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmender geht.

Aquaplaning: Achtung bei stehendem Wasser

Um bei stehendem Wasser sicher unterwegs zu sein, reicht der vorgeschriebene Sicherheitsabstand nicht aus – stattdessen hilft nur eines: Das Tempo frühzeitig deutlich reduzieren, sonst droht das Fahrzeug beziehungsweise der Reifen, aufzuschwimmen.  Diese Aquaplaning-Gefahr ist abhängig von verschiedenen Parametern, vor allem aber von der Profiltiefe. Neureifen schwimmen, je nach Tiefe des stehenden Wassers, oft schon bei etwa 75 km/h auf. Reifen mit weniger Profil noch deutlich früher. Da sich bei Aquaplaning der Bremsweg um ein Vielfaches verlängert, reichen die per Faustformel ermittelten Sicherheitsabstände nicht aus, um einen Unfall zu vermeiden.

Wer schuld ist, wenn es kracht

Wenn ein anderes Fahrzeug in den eigenen Sicherheitsabstand schert, muss der Sicherheitsabstand schnellstmöglich vergrößert werden. Um den richtigen Abstand wiederherzustellen, sollte direkt die Geschwindigkeit reduziert werden. Denn wer den notwendigen Sicherheitsabstand nicht einhält, gefährdet sich und andere. Doch auch wenn in diesem Fall der Überholte zunächst aktiv werden muss, bleibt zu betonen: Zu enges Auffahren ist kein Kavaliersdelikt. Wer jede Lücke für sich beansprucht und drängelt, stört nicht nur den Verkehrsfluss, sondern macht sich auch strafbar. Je nach gefahrener Geschwindigkeit und Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug drohen bei dieser Art der Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 400 Euro, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Bei Auffahrunfällen greift zunächst der sogenannte Anscheinsbeweis: Es wird also zunächst angenommen, dass ein zu geringer Abstand oder Unaufmerksamkeit des Auffahrenden den Unfall versursacht haben. Wer auffährt, hat also zunächst Schuld und muss das Gegenteil erst beweisen.

Bei einem Unfall durch einen Spurwechsel nimmt man den Spurwechselnden als Verursachenden an, gleichermaßen durch Anscheinsbeweis. Treffen sich zwei Fahrzeuge in der Mitte, teilen sie sich in der Regel auch die Schuld. Denn Fahrende müssen stets alle Spuren im Blick behalten, vor allem beim Spurwechsel.

Seitlicher Sicherheitsabstand

Auch zum Verkehrsteilnehmenden nebenan muss stets ausreichend Abstand gehalten werden – ob beim Überholen oder beim bloßen Vorbeifahren. Während bei Pkw und Lkw innerorts mindestens ein Meter Abstand eingehalten werden muss, sind es zu einspurigen Fahrzeugen wie Motorrädern, Fahrrädern und E-Scootern eineinhalb Meter. Gleiches gilt bei Fußgängerinnen und Fußgängern.

Außerorts muss in der Regel ein seitlicher Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Und sogar bei parkenden Fahrzeugen und in der Parklücke ist ein ausreichender Seitenabstand einzuhalten: Während beim Vorbeifahren in der Regel ein halber Meter ausreicht, ist beim Parken ein Abstand von mindestens 70 Zentimetern je Seite ratsam. ACE-Hinweis: Diese Vorgaben gelten nur bei guten Fahrbahn- und Witterungsverhältnissen und sind daher nur als Mindestangabe zu verstehen.

Bildunterschrift:   Archivfoto (Anton Hofmann)

Vor 3 Jahren bei der ACE-Aktion „Mit Abstand sicher ankommen!“ wurden auf den Autobahnbrücken der A 66 und A 45 sowie A 3 Zählungen mit vielen Verstößen durchgeführt. Wir berichteten darüber sehr ausführlich.

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