Tarek Al-Wazir: Schwarz-Rote Koalition beschließt GKV-Kürzungsgesetz, ohne dessen Folgen zu kennen – Hessen trägt die Kosten
Der Bundestag stimmt am heutigen Freitag, den 10.07., über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab. Trotz umfangreicher Änderungen, die den Oppositionsparteien erst am Montag zugegangen sind, kann das erklärte Ziel stabiler Beiträge nicht eingehalten werden. Das Einigungspaket wird 2027 lediglich für eine Entlastung von 16,8 Mrd. Euro sorgen – bei einem prognostizierten Finanzdefizit von 18,8 Mrd. Euro. Damit beträgt die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bereits 2027 rund 2 Mrd. Euro. Eine weitere Zusatzbeitragssteigerung ist dadurch absehbar.
Wesentlicher Grund für das Defizit ist die mangelhafte Finanzierungsverantwortung des Bundes. Trotz weniger hoher Kürzungen als im ersten Entwurf vorgesehen, wird der Bundeszuschuss an die Krankenkassen um 650 Mio. Euro (2027) bzw. 450 Mio. Euro (ab 2028) drastisch gekürzt. Die Finanzlöcher der gesetzlichen Krankenversicherung verschieben sich dadurch zu den kommunalen Haushalten, die bereits heute einem Defizit von ca. 32 Milliarden Euro gegenüberstehen.
Im Detail: Die Auswirkungen auf Psychotherapie und Krankenhäuser in Hessen
Während die Pharmaindustrie von der geplanten Ausgabendeckelung ausgenommen bleibt, tragen Versicherte, Patientinnen und Patienten, Unternehmen und Gesundheitspersonal die Hauptlast der Kürzungen. Besonders gravierende Auswirkungen werden im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung und bei den Krankenhäusern erwartet.
Versorgungskapazitäten werden absehbar eingeschränkt, ärztliches und pflegerisches Personal abgebaut. Nach aktuellen Modellrechnungen bedeutet das Gesetz für Hessen den Abbau von rund 10.500 Krankenhausstellen. Betroffen sind vor allem kommunale Kliniken, die schon jetzt unter Investitionsstau leiden und die vorgesehenen Vergütungskürzungen nicht auffangen können.
Zusätzlich entstehen den Unikliniken in Hessen Erlösverluste von mindestens 27 Millionen Euro allein im Jahr 2027. Eine Rechnung, die am Ende der Landeshaushalt begleicht, ohne dass der Bund dafür einen Ausgleich vorsieht.
„Die Finanzierungsgrundlage der Kliniken wird pauschal mit dem Rasenmäher gekürzt. Große Versorger und Kliniken in ländlichen Regionen geraten damit in wirtschaftliche Not, auch Rettungsdienst- und Luftrettungsstandorte sind in Gefahr”, erklärt Al-Wazir. Damit wird der vorgesehene, strukturierte Krankenhausreformprozess der vergangenen Legislatur ausgehebelt, bevor er wirken kann.
Für den Rettungsdienst – überwiegend eine Aufgabe der Kommunen – entsteht eine Finanzierungslücke von rund 5,2 Mrd. Euro bis zum Ende der Legislatur. Die kommunalen Haushalte sind dadurch enormen Zusatzbelastungen ausgesetzt.
Neben Kliniken und Praxen sind auch die Versicherten direkt von Mehrbelastungen betroffen. Die Zuzahlungen für Medikamente werden steigen. Auch der Zuschuss zum Zahnersatz soll sinken. Gleichzeitig wird die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern stark eingeschränkt – für viele Familien in Hessen eine spürbare zusätzliche finanzielle Belastung.
Tarek Al-Wazir: „CDU und SPD in Hessen tragen die Verantwortung für ein Gesetz, dessen Folgen sie selbst nicht abschließend einschätzen können. Das ist keine solide Gesetzgebung, das ist ein Kürzungsgesetz im Eilverfahren – auf Kosten der Menschen vor Ort.”
Quelle: MKK Echo

