„Unsere leistungsstarke Polizei sorgt auch weiterhin nachhaltig für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger“, äußert sich Polizeipräsident Daniel Muth anlässlich der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 für das Polizeipräsidium Südosthessen.
„Das Fallaufkommen insgesamt ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Dank der hervorragenden Arbeit der Kolleginnen und Kollegen verzeichnen wir die niedrigste Häufigkeitszahl seit Bestehen des Polizeipräsidiums Südosthessens. Auch wenn die Aufklärungsquote leicht gesunken ist, so konnten wir auch in 2024 nahezu zwei von drei Taten aufklären. Es ist uns gelungen, den hohen Sicherheitsstandard für unseren Zuständigkeitsbereich erneut zu festigen“, so der Behördenleiter.
Die Zahlen der Kriminalstatistik 2024 des Polizeipräsidiums Südosthessen entsprechen weitgehend der Entwicklung der vergangenen Jahre. Mit einer Kriminalitätsbelastung von 4.302 Straftaten pro 100.000 Einwohner ist die Häufigkeitszahl auf dem niedrigsten Wert seit Bestehen des Polizeipräsidiums Südosthessens und im Vergleich zu 2023 (4.689) um 8,25 % gesunken. Sie liegt damit, trotz der beiden Großstädte Offenbach und Hanau im Präsidiumsbereich, deutlich unter dem Landesdurchschnitt (6.046 Straftaten pro 100.000 Einwohner) und belegt im Hessenvergleich erneut Platz 3. „Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger hier im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen in einer sicheren Region leben“, resümiert der Präsidiumschef.
Die Zahl der registrierten Straftaten ist mit 40.180 in 2024 um 7,6 % (3.297 Fälle) im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der Rückgang der Fallzahlen liegt über dem Landesdurchschnitt (Rückgang um 2,3 %). Die Aufklärungsquote im Polizeipräsidium Südosthessen sank um 3,1 Prozentpunkte auf 61,3 % und liegt somit in etwa im Landesdurchschnitt. Im Langzeitvergleich liegt diese dennoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Auch das Inkrafttreten des Cannabisgesetz (CanG) Mitte 2024 hat Auswirkungen auf den Rückgang der Fallzahlen sowie der Aufklärungsquote. So ist der vormals noch strafbare Besitz bestimmter Mengen an Cannabis nun straffrei. Da Drogendelikte oftmals klassische „Kontrolldelikte“ liegt neben dem festgestellten Verstoß in aller Regel auch eine identifizierte tatverdächtige Person vor, wodurch die Zahl der geklärten Straftaten nicht unerheblich steigt. Der gleiche Umstand (ebenfalls oftmals Kontrolldelikt) liegt beim Deliktsbereich „Erschleichen von Leistungen“ sowie bei Ladendiebstahl vor. Bei diesen Delikten gibt es grundsätzlich auch immer einen Tatverdächtigen. Da diese Straftaten teilweise deutlich zurückgegangen sind, ist hierdurch auch einen Rückgang der Aufklärungsquote festzustellen.
Quelle: Redaktion MKK Echo