Hanau: Neben Fußgängern zählen vor allem sie zur Gruppe der sogenannten “schwächeren Verkehrsteilnehmer”: Radfahrer und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen, besser bekannt als E-Scooter. Da sie im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmenden im Straßenverkehr deutlich weniger geschützt sind, sind die Folgen bei einem Verkehrsunfall meist gravierend – nicht selten erleiden sie schwere und mitunter gar tödliche Verletzungen. Allein im Jahr 2022 ereigneten sich auf den Straßen im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen 638 Fahrradunfälle, bei denen ein Radler tödlich, 73 schwer und 442 leicht verletzt wurden. In 107 Fällen waren dabei Pedelecs beteiligt – ein zuletzt steigender Trend, wenn man die statistische Entwicklung betrachtet.
Um diese Risikogruppe besser zu schützen, führt die Polizei regelmäßig Kontrollen durch, so auch am heutigen Mittwoch am Mainuferradweg in Höhe der Schloss Philippsruhe. Dort hatten sich die Beamtinnen und Beamten der Direktion Verkehrssicherheit und Sonderdienste im Tagesverlauf postiert und schwerpunktmäßig Radfahrende mit und ohne elektrischen Antrieb ins Visier genommen. Im Zeitraum von 10.30 bis 15 Uhr kontrollierten die Beamten 109 Zweiradfahrende und kamen mit ihnen ins Gespräch. Dabei gaben die Beamten Tipps, wie man mit dem Drahtesel sicher im Straßenverkehr unterwegs ist und wie man sich schützen kann, etwa mit auffälliger, gut erkennbarer Kleidung oder dem Tragen eines Fahrradhelms. Auch die Zweiräder selbst nahmen die Spezialisten unter die Lupe, um sich von deren ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Bei elf der Bikes hatten die Regelhüter Grund zur Beanstandung, beispielsweise wegen unzureichenden Beleuchtungseinrichtungen oder abgefahrenen Reifen. Den präventiven Charakter der Überprüfungen erkannten auch die Kontrollierten, indem sie vielfach deren Sinnhaftigkeit lobend zum Ausdruck brachten. Ein Pedelec mussten die Polizisten dann doch ganz aus dem Verkehr ziehen, da hier vermutlich ein nicht regelkonformer Antrieb zum Einsatz kam und das Rad daher verkehrsrechtlich anders einzustufen ist. Gegen den 54-jährigen Fahrer des Velos wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Sein Fahrrad wurde sichergestellt und wird nun gutachterlich untersucht.
Im Zuge der Kontrolle schauten sich die Spezialisten auch fünf E-Scooter genauer an. Einer der Fahrer hatte dabei ein Versicherungskennzeichen, das noch für das Vorjahr (2023) galt. Da er jedoch den Besitz einer gültigen Versicherung für das aktuelle Jahr nachweisen konnte, durfte auch er letztlich, wie die anderen vier, weiterfahren.
Neben der stationären Kontrollstelle waren die Kontrollkräfte auch mobil unterwegs. So hielten sie auch 18 Autos an, wobei sie bei näherem Hinschauen bei drei der Fahrzeuge feststellten, dass die Betriebserlaubnis erloschen war – in einem Fall wegen eines offensichtlich tiefergelegten Fahrwerks; bei den beiden anderen Wagen wegen illegal mit Folie überzogenen Rückblenden. Entsprechende Ordnungswidrigkeiten waren hier die Folge. Bei einem gestoppten Motorrad bemerkten die Uniformierten, dass hier das Kennzeichen in einem unzulässigen Winkel angebracht war, sodass auch hier ein Bußgeld auf den Fahrer zukommt.
Mit Blick auf die getroffenen Feststellungen zeigte sich abschließend, dass solche Kontrollen nicht nur wichtig, sondern auch nötig sind. Da der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer eine zentrale Rolle in der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Hessen einnimmt, werden die Beamtinnen und Beamten im Laufe der kommenden Wochen und Monate weitere zielgerichtete Kontrollen im ganzen Zuständigkeitsbereich vornehmen.
Quelle: Polizei Hessen