Am Mittwoch (05. Mai 2023) gelang es Unbekannten erneut Geld mittels der WhatsApp-Betrugsmasche zu erbeuten. Ein 59-jähriger Mann aus Bornheim erschien bei der Polizei und gab an, im Verlauf des Mittwochs eine SMS von einer unbekannten Mobilfunknummer erhalten zu haben. Der Absender gab sich als Tochter des Mannes aus und bat darum, ihn unter der angezeigten Nummer über den Messenger-Dienst WhatsApp zu kontaktieren. Der Aufforderung kam der Frankfurter nach. Im weiteren Verlauf gaukelte ihm die “Tochter” eine Notlage vor und dass sie Geld benötige. Das gutgläubige Opfer überwies daraufhin einen mittleren vierstelligen Geldbetrag auf ein unbekanntes ausländisches Konto. Nachdem am nächsten Tag unter derselben Rufnummer erneut ein weiterer Geldbetrag gefordert wurde, bemerkte der 59-Jährige, dass er Betrügern aufgesessen war und verständigte die Polizei. Die Polizei warnt daher: Die Betrugsmasche hat immer das gleiche Muster. Der vermeintliche Sohn / die vermeintliche Tochter meldet sich über einen Nachrichtendienst und teilt mit, in finanziellen Nöten zu stecken. Die unbekannte Nummer wird mit dem Defekt des Handys oder einer anderen Notsituation erklärt. Auch wird ein Telefongespräch abgelehnt. Einige nette Worte und Emojis (z.B. betende Hände, Kuss) später überweisen die arglosen Eltern das ersehnte Geld, meist Beträge von mehreren tausend Euro, auf ein fremdes Konto und nehmen an, die Rechnung ihres “Sprösslings” beglichen zu haben. Der Betrug fällt leider erst viel später auf. Das Geld ist weg. – Seien Sie deshalb bei Bargeldforderungen über Messengerdienste wie “WhatsApp” äußerst misstrauisch. Achten Sie auf Anrede / Rechtschreibung / Höflichkeitsform (“Liebe Vater, überweisen Sie bitte Geld.”). Die Täterseite nutzt offenbar den Google-Übersetzer.
- Speichern Sie die unbekannte Nummer nicht automatisch ab. -
Wählen Sie die in Ihren Kontakten bereits gespeicherte, bekannte Nummer Ihrer Tochter / Ihres Sohnes und suchen Sie das direkte Gespräch.
- Sofern Sie niemanden erreichen, fragen Sie Ihr Gegenüber nach Sachen, die nur die echte Tochter/ der echte Sohn wissen kann. - Sollten Sie bereits eine Überweisung durchgeführt haben, veranlassen Sie bei Ihrer Bank umgehend eine Rücküberweisung und verständige Sie die Polizei. - Erstatten Sie bei einem Betrug und / oder einem Versuch bei der
Polizei Anzeige.
Quelle: Polizei Frankfurt