Main-Kinzig-Kreis/Hanau/Gelnhausen/Wetterau/Büdingen 01.03.2025 Das neue Versicherungsjahr für Motorroller, E-Scooter, S-Pedelecs und ähnliche Fahrzeuge steht vor der Tür: Ab heute, dem 1. März wird ein neues Versicherungskennzeichen benötigt. Der Pressesprecher Anton Hofmann, im Kreisvorstand Main-Kinzig und Wetterau, ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erklärt, was zu beachten ist, um mit E-Scooter und Co. versichert in die Saison 2025 zu starten.
Vor allem Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge betroffen
Wer nach dem 28. Februar mit E-Scooter, S-Pedelec, Mofa, Moped oder einem motorisierten Krankenfahrstuhl mit einer Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h unterwegs sein möchte, benötigt ein neues Versicherungskennzeichen. Auch für einige Motorroller ist ein solches erforderlich. Im Gegensatz zu zulassungspflichtigen Fahrzeugen wie Autos oder Motorrädern, die ein amtliches Kennzeichen benötigen, müssen bestimmte Fahrzeugklassen – in der Regel Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge – nicht zum Verkehr zugelassen werden, sind jedoch versicherungspflichtig.
Ob ein Fahrzeug zulassungsfrei ist, hängt von Faktoren wie Höchstgeschwindigkeit, Hubraum, Leistung und Bauform ab. Betroffene Fahrzeuge dürfen nur auf öffentlichen Straßen fahren, wenn entweder eine allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt oder eine Einzelabnahme erfolgt ist, die durch die Zulassungsstelle genehmigt wurde. Zudem muss für diese Fahrzeuge jedes Jahr ein Versicherungskennzeichen als Nachweis für den Versicherungsschutz erworben werden.
Grünes Versicherungskennzeichen ab März 2025
Versicherungskennzeichen sind immer ein Jahr bis Ende Februar gültig. Die Farben Schwarz, Blau und Grün verweisen auf das Jahr der Gültigkeit eines Versicherungskennzeichens. Im März muss ein neues Kennzeichen in einer anderen Farbe erworben werden. Während im letzten Jahr blaue Buchstaben und Zahlen verwendet wurden, ist das Versicherungskennzeichen ab März 2025 grün und im März nächsten Jahres wird es schwarz. Dieser Farbwechsel erfolgt jährlich in dieser Reihenfolge. Zusätzlich zeigt das Versicherungskennzeichen am unteren Rand das Jahr, in dem der Versicherungszeitraum beginnt.
Versicherungskennzeichen erfordert Kfz-Haftpflichtversicherung
Versicherungskennzeichen sind bei Versicherungen und teilweise auch bei Banken erhältlich. Für Elektrokleinstfahrzeuge wird eine sogenannte Versicherungsplakette verwendet, die kleiner und selbstklebend ist. Das Kennzeichen oder die Plakette wird nach Abschluss einer einjährigen Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestellt – entweder direkt nach Vertragsabschluss vor Ort oder bei Online-Beantragung innerhalb weniger Tage per Post. Die Gebühr für das Versicherungskennzeichen variiert je nach Fahrzeugtyp und Alter der Fahrerin oder des Fahrers und wird in der Regel sofort fällig. Für die Beantragung sind Angaben wie Hersteller, Baujahr, Fahrzeugidentifikationsnummer und Antriebsart erforderlich, die in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) zu finden sind. Für Personen unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig, um einen Versicherungsvertrag abzuschließen.
Ohne Versicherungsschutz droht Strafe
Wer ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz und gültiges Versicherungskennzeichen nutzt, begeht eine Straftat. Es drohen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Bestraft wird nicht nur die Fahrerin oder der Fahrer, sondern auch die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter. Zudem kann das Fahrzeug eingezogen werden – allerdings nur, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin damit gefahren ist.
Wenn zwar eine gültige Versicherung besteht, aber der Versicherungsnachweis in Form des Kennzeichens nicht ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht ist, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet wird.
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Bildbeschreibung: Ab heute, dem 1. März 2025 wird ein neues Versicherungskennzeichen (siehe Master) benötigt.
Über den ACE Auto Club Europa:
Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als starke Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Elektromobilität und neue Mobilitätsformen.
Quelle: Anton Hofmann