Südosthessen (ots) – (lei) Raclette-Essen, “Dinner for One” oder gemeinsam mit
Freunden feiern – gewohnte Rituale gehören für viele zum Jahreswechsel dazu.
Auch das Polizeipräsidium Südosthessen hat eine eigene Routine für den letzten
Tag des Jahres entwickelt. Wie auch in den vergangenen Jahren wird die Polizei
in der Silvesternacht 2025/2026 mit einem erhöhten Kräfteansatz im Einsatz sein,
um für die Sicherheit der Menschen, die den Jahreswechsel friedlich feiern
möchten, zu sorgen und die Einhaltung der Regeln zu überwachen.
Der Jahreswechsel wird auch in unserer Region von einer Vielzahl an
Feierlichkeiten begleitet – von großen, kommerziellen Veranstaltungen über
private Feiern bis hin zu unkoordinierten, spontanen Zusammenkünften auf
öffentlichen Straßen und Plätzen. Besonders letztere bergen aufgrund der
Menschenansammlungen, fehlender technischer Sperren und unkontrollierter
Zugangsmöglichkeiten besondere Risiken. Hinzu kommt, dass auch in diesem Jahr
wieder mit eventorientierten Personen und dem unsachgemäßen Umgang mit
Pyrotechnik sowie einem erhöhten Straftatenaufkommen im öffentlichen Raum zu
rechnen ist.
“Unser Einsatz zielt darauf, ab Menschen und Sachwerte zu schützen und
Straftaten zu verhindern”, erklärt Polizeipressesprecher Thomas Leipold.
“Gemeinsam mit unseren Sicherheitspartnern, wie den Kommunen und der
Bundespolizei, sind wir auch in dieser Silvesternacht besonders präsent und
jederzeit für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar.”
Das Polizeipräsidium Südosthessen wird mit Unterstützung des Hessischen
Polizeipräsidiums Einsatz und vielfach in Kooperation mit den kommunalen
Ordnungsbehörden eine verstärkte Präsenz auf den Straßen zeigen. Besonders
frequentierte Bereiche, wie die Innenstädte und traditionelle Treffpunkte, an
denen sich Menschenmengen versammeln, stehen im Fokus dieser Maßnahmen.
“Die Städte und Gemeinden in unserem Zuständigkeitsbereich sollen in der
Silvesternacht Orte des Feierns und fröhlicher Zusammenkünfte sein. Die große
Mehrheit der Feiernden identifiziert sich damit und hält sich an die Regeln”, so
Leipold weiter. “Für diejenigen, die jedoch Straftaten begehen oder Chaos
verursachen wollen, haben wir keinen Platz. Entsprechend entschlossen werden
unsere Einsatzkräfte einschreiten und gegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
vorgehen.” Dabei setzt die Polizei auf bewährte Instrumente wie Platzverweise,
Sicherstellungen oder auch Videoaufnahmen, etwa durch Videoschutzanlagen oder
BodyCams.
Auch im Hinblick auf Angriffe gegen Einsatzkräfte, wie etwa bei den
gewalttätigen Ausschreitungen in Obertshausen beim Jahreswechsel 2024/2025 (wir
berichteten) stellt Leipold eines deutlich heraus: “Angriffe gegen Einsatzkräfte
sind ein absolut inakzeptables Verhalten und werden konsequent verfolgt. Ganz
gleich, ob es sich dabei um Polizeibeamte, Feuerwehrleute oder Rettungskräfte
handelt, solchen Taten begegnen wir mit einer Null-Toleranz-Strategie”, erklärt
er. Mit diesem Ansatz ist es auch gelungen, im Nachgang zu den Vorfällen in
Obertshausen in der letztjährigen Silvesternacht insgesamt 21 Tatverdächtige zu
ermitteln.
Unabhängig davon haben Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei an Silvester für
gewöhnlich mehr zu tun als in anderen Nächten, oft aufgrund von leichtsinnigem
Umgang mit Krachern, Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen oder Alkoholeinfluss
– gerade, wenn viele auf den Straßen unterwegs sind und aufeinandertreffen. In
den vergangenen Jahren gab es immer wieder kleinere und größere Brände, die
gelöscht werden mussten, zu versorgende Verletzungen, die auf unsachgemäßen
Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren oder Streitigkeiten, bei denen
interveniert werden musste.
Um vor allem beim Abbrennen der beliebten Böller sicher durch die Silvesternacht
zu kommen gibt die Polizei einige wichtige Tipps, die Sie beachten sollten:
– Zünden Sie Raketen und Knaller ausschließlich im erlaubten
Zeitraum (31. Dezember und 1. Januar) und nur dort, wo keine
Personen- oder Sachschäden drohen.
– Achten Sie bei Ihrem Silvester-Feuerwerk auf die BAM-Zulassung
(Bundesamt für Materialforschung und -prüfung; www.bam.de).
Verwenden Sie keine Billigimporte und auf gar keinen Fall
selbstgebaute Präparate.
– Feuerwerk der Kategorie F1 (“Tischfeuerwerk”) darf durch
Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie
F2 (“Böller” und Silvesterraketen) erst ab 18 Jahren.
– Mit Raketen niemals auf Menschen oder Tiere zielen oder diese
aus der Hand starten lassen.
– Schließen Sie alle Türen und Fenster und entfernen Sie brennbare
Gegenstände von Balkonen oder Terrassen, damit diese durch
verirrte Raketen nicht entzündet werden können!
– Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien! Für spezielle
Tischfeuerwerke benutzen Sie eine feuerfeste Unterlage und
achten darauf, dass sie nicht in der Nähe von leicht
entzündbaren Stoffen abgebrannt werden.
– Vorsicht bei Blindgängern! Diese auf keinen Fall ein zweites Mal
zünden.
– Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände! Lassen Sie Ihre
Kinder nicht unbeaufsichtigt und sprechen Sie vorab über die
Gefahren.
Insbesondere Eltern sind hier in der Pflicht, darauf zu achten, dass ihre Kinder
die geltenden rechtlichen Bestimmungen einhalten. Dabei ist es wichtig, dass die
Erziehungsberechtigten mit einem guten Beispiel vorangehen und beispielsweise
auch nur in Deutschland geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper kaufen.
Aus Gründen des Brandschutzes und der Sicherheit greift ein gesetzliches Verbot
zum Zünden von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen. Gemäß der seit 2009
bundesweit geltenden Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§ 23) ist das
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände demnach in unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen
Gebäuden wie etwa Fachwerkhäusern generell verboten. Die Stadt Gelnhausen legt
beispielsweise einen Mindestabstand von 200 Metern zu diesen Gebäuden fest, der
sowohl für die Kernstadt als auch für die Stadtteile gilt, in denen
Fachwerkhäuser stehen. Auch die Stadt Hanau mit vielen historischen Gebäuden,
insbesondere in den Altstadtbereichen, weist auf diese Regelung hin. In
Seligenstadt (Kreis Offenbach) etwa gilt, dass in der gesamten Seligenstädter
Altstadt kein Feuerwerk gezündet werden darf. Bürgerinnen und Bürger sollten
sich daher vorab darüber informieren, ob an ihrem Aufenthaltsort ein
Feuerwerksverbot besteht.
Zudem verbietet das Waffengesetz seit dem 31.10.2024 bundesweit das Führen
sämtlicher Messer bei öffentlichen Veranstaltungen. Gesetzliche Regelungen
untersagen auch das Mitführen im Bus und Bahnverkehr. Abgesehen davon ruft die
Polizei dazu auf, grundsätzlich keine Waffen mitzuführen.
“Wir appellieren mit Blick auf die ohnehin umfassende und vielfältige Belastung
aller Einsatzkräfte zu verantwortungsvollem Feiern. Alle Bürgerinnen und Bürger
können durch Rücksicht und Respekt dazu beitragen, dass es ein friedlicher
Jahreswechsel wird. Das erleichtert auch allen Einsatzkräften von Polizei,
Feuerwehr und dem Rettungsdienst die Arbeit”, sagt Leipold.
Quelle: Redaktion MKK Echo

