Nidderau. Von ihrer Fraktion, der SPD vorgeschlagen, wurde Barbara Kempf ohne weitere Diskussion bei nur einer Stimmenthaltung zu Beginn der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig zur neuen Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. Obwohl erst neu im Ausschuss, ist sie dennoch kein Neuling in Sachen Finanzen. Denn seit fast zwei Jahren leitet sie die Kämmerei im Nachbarort Niederdorfelden. Zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden wurde anschließend Jörg Blättermann (Grüne) mit fünf Ja-, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung gewählt. Auch zu seiner Wahl, genauso wie der von Daniel Hillemann (aus der Verwaltung) zum Schriftführer, gab es keine Diskussion. Fortgesetzt wurde die Tagesordnung mit der Information über den Umgang mit Sponsoring, Werbegeschenken und Spenden in der Verwaltung, die höher als 20 Euro ausfallen und dem anschließenden Bericht der Antikorruptionsbeauftragten Karina Kolander. Dieser Bericht soll dem Ausschuss einmal im Jahr vorgelegt werden. Zustimmung fand auch die Neuregelung der Entschädigungssatzung der Stadt. Geregelt darin sind unter anderem Verdienstausfälle, Fahrkosten und Sitzungsgelder.
Es folgte die Abstimmung über zahlreiche Geschäftsordnungen, die nach Änderung der Hessischen Gemeindeordnung zum Teil neu gefasst und beschlossen werden mussten. Dazu zählen die Geschäftsordnung für den Arbeitskreis Nahmobilität und zum Arbeitskreis Stadtgeschichte sowie die Geschäftsordnungen für den Kulturbeirat, den Familienbeirat sowie für die fünf Ortsbeiräte. Der Abstimmung war zuvor eine Diskussion darüber vorausgegangen, ob nicht vor den Beschlüssen im Ausschuss mit den betroffenen Personen darüber gesprochen werden sollte. Da die Geschäftsordnungen aber später von den neuen Gremien jeweils noch geändert werden können, wurde die Anregung verworfen. Bis auf die Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte, die eine Gegenstimme erhielt, wurden den anderen Geschäftsordnungen so zugestimmt. Ausführlicher wurde dann allerdings noch über die Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat gesprochen. Dort hatte es erheblichen Beratungsbedarf und Änderungswünsche gegeben, wie Bürgermeister Andreas Bär (SPD) berichtete. Der Seniorenbeirat wird ähnlich wie bei der Kommunalwahl von der Bevölkerung (über 60 Jahre) gewählt. Das Ergebnis der „an sich rechtlich unerheblichen Wahl“, so der Bürgermeister in der Sitzung, – weil der Seniorenbeirat nach der Neufassung der Hessischen Gemeindeordnung nicht mehr unmittelbar gewählt, sondern von der Stadtverordnetenversammlung benannt wird – wird dann dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Von Letzterer werden dann abschließend die Kandidaten für den Seniorenbeirat endgültig benannt. Auch wenn der Erste Stadtrat Rainer Vogel (Grüne) einräumte, dass die Abstimmung nach der Wahlliste einen „Unsicherheitsfaktor“ darstelle, so betonte der Bürgermeister anschließend doch, dass er sein Wort dafür gebe, dass sich Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung an das Wahlergebnis halten werden. Daraufhin wurde der Vorlage einstimmig zugestimmt.
Auch zu dem Tagesordnungspunkt „Bildung einer Arbeitsgemeinschaft Nidderbad“ bestand Beratungsbedarf. Die Arbeitsgemeinschaft Nidderbad soll zukünftig nämlich die Aufgabe übernehmen, die weiteren Entwicklungen des Nidderbades kontinuierlich zu begleiten. Um mehr Flexibilität bei Besetzung, Einberufung und der Einbindung weiterer Akteure wie beispielweise aus den einzelnen Fraktionen zu ermöglichen, soll bewusst auf die Organisationsform einer Kommission verzichtet werden. Grund für die Änderung ist, dass um den rechtlichen Vorgaben der HGO zu entsprechen bei Beibehaltung einer Kommission die Zusammensetzung des Gremiums verändert werden müsste und man dann auf Fraktionsmitglieder hätte verzichten müssen. Als Arbeitsgemeinschaft kann sie jedoch weiterhin der Stadtverordnetenversammlung in allen Themen rund um das Nidderbad beratend zur Seite stehen und ihre Empfehlungen aussprechen. Der Vorlage wurde einstimmig entsprochen. Ebenso wie der Vorlage entsprechend der HGO, die Interessen von Kindern und Jugendlichen systematisch zu berücksichtigen. Dafür eröffnet die Gemeindeordnung zwei Wege: die Bestellung eines Beauftragten oder die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats. Da es sich in der vergangenen Wahlperiode herausgestellt hat, dass ein mit jungen Menschen besetzter Beirat nicht zustande kam, schlägt die Verwaltung deshalb vor, den Weg eines Kind- und Jugendbeauftragten einschlagen zu wollen. Benannt dafür wurden Ayleen Lorenz und Alexander Frei vom Fachbereich Soziales – Fachdienst Kinder
Jürgen W. Niehoff
Quelle: Jürgen W. Niehoff

