Dr. Piesold und Saß fordern mehr Verantwortungsbewusstsein Seitens des Landes
„Man kann den Main-Kinzig-Kreis nicht finanziell ausbluten lassen”, stellt der ehrenamtliche Kreisbeigeordnete und ehemalige Stadtrat der Stadt Hanau, Prof. Dr. Ralf-Rainer Piesold, fest. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Kreistagsfaktion Kolja Saß stimmt ihm zu und fordert, dass das Land u.a. die Mehrkosten, die aus der Auskreisung Hanaus entstehen, übernimmt. „Schon vorherige Entscheidungen, wie die Absenkung des Kommunalen Finanzausgleichs und die Nichtzuweisung von Geldern zur Unterbringung von Flüchtlingen belasten den Kreishaushalt immens und jetzt kommt ein weiterer Brocken hinzu”, meint Kolja Saß. In diesem Zusammenhang fordern die beiden Liberalen auch die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag auf, sich noch intensiver für eine faire Finanzierung der Kommunen einzusetzen. Wie Saß mitteilt, werde die Landtagsfraktion seiner Partei dem Auskreisungsgesetz zustimmen, auch mit der Begründung, dass die Trennung zwischen Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis laut der Begründung des Gesetzesentwurfs kostenneutral zu bewerkstelligen sei.
Leider sei das nicht richtig, denn man wird sich wohl damit abfinden müssen, dass es zu einer Erhöhung des Verwaltungsaufwandes, der bis zu 200 zusätzliche Stellen umfassen wird, komme. Einerseits komme es zu einem erheblichen Personalaufbau bei der Stadt Hanau und zum anderen könne der Kreis nicht einfach 200 Stellen streichen, weil auch personalrechtliche Belange und Mindestanforderungen an die Verwaltungsausstattung zu berücksichtigen seien. Deswegen befürchten die Liberalen, dass allein im Personalbereich eine weitere jährliche Belastung von ca. 10 Mio. € auf die Stadt Hanau und dem Man-Kinzig-Kreis zukommt. Auch wenn der Gesetzesentwurf des hessischen Innenministers klarstellt, dass die „rekursive” Gebietsreform weder im Vermögenshaushalt noch in der Finanzplanung eine finanzielle Belastung verursache, muss man davon ausgehen, dass entweder die Stadt Hanau, der Main-Kinzig-Kreis oder die kommunale Familie die Belastungen schultern müsse. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Kommunen sei dies nicht nur unverantwortlich, sondern auch unrealistisch. Es ist auch rechtlich zweifelhaft, da die Länder seit der Preußischen Städteordnung von 1808 nicht nur die Aufsicht über die Kommunen hätten, sondern auch für sie haften würden. In Deutschland könne so keine Kommune insolvent werden. Dieses Rechtsverhältnis findet sich heute in Artikel 28 und 30 des Grundgesetzes der Bundesrepublik wieder. Deswegen müsse derjenige, der das Gesetz zur Ausgliederung beschließt auch Verantwortung übernehmen.
In diesem Zusammenhang weist Dr. Piesold noch auf die Herabstufung aufgrund des Zensuses, gegen die der Hanauer Magistrat zu Recht klagt, hin. Da es hierbei um mehr als 100 Millionen Euro gehe, die der Stadtkasse in den nächsten Jahren fehlen werden, müsse sich auch die Kommunalaufsicht Gedanken machen, wie man diese Lücke schließen könne. Dabei sei, wie Dr. Piesold feststellt, die 100.000 Einwohnergrenze, die aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts stamme und den Status einer Großstadt bestimme, ohnedies eine fragwürdige Berechnungsgrundlage. Ob eine Stadt mit 97.000 oder 103.000 Einwohnern eine Großstadt sei, sei nicht so entscheidend. Vielmehr hänge der Status einer Kommune von anderen Faktoren, wie z.B. den Aufgaben und Funktionen, die diese für eine Region übernehme, ab. Da nun Hanau als zukünftig kreisfreie Stadt unter Länderaufsicht mehr Verwaltung benötige und der Kreis seine Verwaltung nicht beliebig verkleinern könne, muss der Zuschuss für die Kommunen um mindestens 10 Mio. € pro Jahr erhöht werden.
In diesem Sinne haben sich die beiden Kommunalpolitiker an den Fraktionsvorsitzenden der FDP im Hessischen Landtag, Dr. Stefan Naas, gewandt, damit dieser sich für eine Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs einsetze.
Quelle: Redaktion MKK Echo