Mehr Schutz für Beschäftigte im Main-Kinzig-Kreis in Krisenzeiten: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat eine bessere finanzielle Absicherung für Mitarbeiter gefordert, deren Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen in Kurzarbeit gehen muss. Wer nicht mehr voll arbeiten könne und in Kurzarbeit rutsche, müsse, so die NGG Rhein-Main, wenigstens ein Einkommen auf Mindestlohn-Niveau bekommen. Die Gewerkschaft reagiert mit ihrer Forderung auf Erfahrungen aus der Corona-Pandemie.
„Mit einem Mindest-Kurzarbeitergeld soll verhindert werden, dass Menschen, die von Kurzarbeit betroffen sind, in Armut abrutschen“, sagt Hendrik Hallier von der NGG-Region Rhein-Main. Genau das sei nämlich vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Corona-Pandemie passiert und dürfe sich nicht wiederholen, so der NGG-Geschäftsführer.
Auch im Main-Kinzig-Kreis habe die Pandemie vielen Beschäftigten – insbesondere in der Gastronomie – statt des regulären Einkommens vom Job ein deutlich schmaleres Portemonnaie durch Kurzarbeit beschert. „Gerade bei denen, die ohnehin niedrige Löhne haben und mit ihrem Einkommen auch sonst nur knapp über die Runden kommen, hat das geringere Kurzarbeitergeld hinten und vorne nicht gereicht. Insbesondere die weiterlaufenden hohen Mietkosten wurden oft zu einem großen Problem. Die finanzielle Situation war für viele Beschäftigte schlichtweg dramatisch“, so Hendrik Hallier.
Um das künftig zu verhindern, sei beim Kurzarbeitergeld eine Haltelinie nach unten dringend notwendig. „Deswegen muss ein Mindest-Kurzarbeitergeld eingeführt werden – und zwar auf dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns“, so der Gewerkschafter. Kurzarbeit dürfe künftig, gerade für Niedrigverdiener, keine finanzielle Rutschbahn mehr in Richtung Armut sein. Die NGG Rhein-Main appelliert deshalb an die heimischen Bundestagsabgeordneten, sich für ein Mindest-Kurzarbeitergeld auf Niedriglohn-Niveau einzusetzen.
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