Offener Brief
Hanau/Berlin. Offener Brief von Hanaus Bürgermeister Dr. Bieri und den beiden Geschäftsführern der in Hanau ansässigen Kliniken, dem Klinikum Hanau und dem St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau, zu den Auswirkungen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die Krankenhausversorgung in Hanau und der Region an Bundesministerin Warken und Bundestagsabgeordneten Reddig
Krankenhausversorgung nicht aufs Spiel setzen – existenzgefährdende Kürzungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stoppen!
Sehr geehrte Frau Bundesgesundheitsministerin Warken,
sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Reddig,
mit großer Sorge wenden wir uns heute gemeinsam an Sie. Die im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Kürzungen im Krankenhausbereich gefährden in ihrer aktuellen Ausgestaltung die wirtschaftliche Stabilität des Klinikums Hanau und des St. Vinzenz-Krankenhauses Hanau erheblich. Damit geht es nicht allein um einzelne Einrichtungen, sondern um die stationäre, ambulante und notfallmedizinische Versorgung in Hanau und der Region. Die vorgesehenen Maßnahmen gefährden Versorgungssicherheit und haben konkrete Folgen für die Menschen, die im Ernstfall auf ein leistungsfähiges Krankenhaus angewiesen sind.
Das Klinikum Hanau versorgt jährlich rund 110.000 Patientinnen und Patienten – stationär, ambulant und rund um die Uhr in der Notfallversorgung. Mit rund 2.200 Beschäftigten tragen wir täglich Verantwortung für eine hochwertige medizinische Versorgung der Menschen in Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis und gehören zugleich zu den größten Arbeitgebern der Region. Das ebenfalls in Hanau ansässige St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau ist mit rund 320 Betten, mehr als 900 Mitarbeitenden und einer rund um die Uhr geöffneten Zentralen Notaufnahme ein weiterer zentraler Pfeiler der Gesundheitsversorgung in der Stadt. Es werden jährlich über 35.000 Patientinnen und Patienten – stationär und ambulant – behandelt. Das freigemeinnützige Krankenhaus der Vinzenz-Gruppe Fulda leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung vor Ort. Nur die Existenz von zwei breit aufgestellten Kliniken am Standort Hanau gewährleistet eine stabile und tragfähige Gesundheitsversorgung – auch in Zeiten hoher Inanspruchnahmen (Grippesaison, Glatteis etc.).
Als zentrale Gesundheitsversorger übernehmen beide Hanauer Krankenhäuser Verantwortung weit über die Stadtgrenzen hinaus. Einschränkungen der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit dieser beiden Häuser hätten unmittelbare Auswirkungen auf Versorgungskapazitäten, Notfallstrukturen und die medizinische Versorgung vieler Menschen in unserer Region.
Gleichzeitig befinden wir uns – wie fast alle Krankenhäuser in Deutschland – in einer umfassenden Transformationsphase. Wir stellen uns aktiv den Herausforderungen der Krankenhausreform und arbeiten mit hoher Intensität an der Weiterentwicklung unserer Häuser. Dazu gehören Investitionen in Digitalisierung, moderne Prozesse, zukunftsfähige Versorgungsstrukturen sowie die Sicherung qualifizierter Fachkräfte. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Krankenhausversorgung in Hanau langfristig leistungsfähig, wirtschaftlich stabil und medizinisch zukunftssicher aufstellen.
Durch die vorgesehenen Kürzungen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ergibt sich allein für das Klinikum Hanau nach aktueller Prognose eine zusätzliche Gesamtbelastung von gut 7,7 Millionen Euro. Diese setzt sich im Wesentlichen aus Belastungen durch die Meistbegünstigungsklausel, die Pflegebudget-Reform sowie das Kostenrisiko infolge erhöhter Prüfquoten des Medizinischen Dienstes (MD-Prüfquoten) zusammen. Hinzu kommen zusätzliche Risiken, Sanktionen und Verwaltungsaufwände, etwa durch mehr MD-Prüfungen, notwendige Aufstockungen im Medizincontrolling und den Wegfall pflegeentlastender Maßnahmen.
Auch für das St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau ist mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung zu rechnen. Diese beläuft sich nach derzeitiger Berechnung bereits im Jahr 2027 auf bis zu 3,2 Mio. Euro und steigt aufgrund der Basiswirksamkeit der Kürzungen im Landesbasisfallwert in den Folgejahren entsprechend weiter an. Die Belastung ergibt sich ebenfalls insbesondere aus den vorgesehenen Änderungen bei der Meistbegünstigtenklausel, der Begrenzung der Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen und dem Wegfall pflegeentlastender Maßnahmen im Pflegebudget.
Hinzu kommt für beide Kliniken ein aktuell noch unkalkulierbares Risiko weiterer Kürzungen im verbleibenden Pflegebudget aufgrund der im KHAG erfolgten Neudefinition der Pflege am Bett. Auf Basis der Klarstellung zum Ausschluss administrativer, logistischer und technischer Tätigkeiten von der Refinanzierung über das Pflegebudget stellen die Krankenkassen in aktuellen Verhandlungen zum Pflegebudget in einigen Kliniken sogar die Finanzierung der patientenbezogenen pflegerischen Dokumentation in Frage.
Bereits heute stehen Krankenhäuser bundesweit unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Die vorgesehenen Kürzungen würden diese Lage weiter verschärfen und ausgerechnet dort finanzielle Spielräume entziehen, wo sie für Personal, Investitionen, moderne Strukturen und eine verlässliche Versorgung dringend gebraucht werden. Damit wird die notwendige Transformation der Krankenhauslandschaft nicht ermöglicht, sondern zusätzlich gefährdet.
Besonders kritisch ist, dass die geplanten Maßnahmen die tatsächliche Versorgungssituation vor Ort nicht ausreichend berücksichtigen. In Hanau treffen sie zwei Häuser, die sich in Trägerschaft, Profil und Schwerpunkt unterscheiden, für die Versorgung der Stadt und der Region aber gemeinsam unverzichtbar sind. Das städtische Klinikum Hanau als großer Zentralversorger und das freigemeinnützige St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau als weiterer wichtiger Versorgungsstandort sichern zusammen wesentliche Teile der stationären, ambulanten und notfallmedizinischen Versorgung. Wenn beide Häuser durch bundespolitische Vorgaben zusätzlich belastet werden, betrifft das nicht nur Bilanzen. Es betrifft die Frage, wie verlässlich Krankenhausversorgung in Hanau und der Region künftig organisiert werden kann.
Hinzu kommt, dass Krankenhäuser weiterhin steigende Personal-, Energie- und Sachkosten tragen müssen. Wenn Einrichtungen Leistungen in gleicher Qualität, mit gleicher Verantwortung und rund um die Uhr erbringen sollen, gleichzeitig jedoch deutlich weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, entsteht eine Entwicklung, die dauerhaft nicht tragfähig ist.
Verschärft wird die Situation dadurch, dass die Kliniken auf der Kostenseite keinen ausreichenden Handlungsspielraum für Einsparungen haben. Notwendige Vorhaltungen von Pflegepersonal sind über Pflegepersonaluntergrenzen vorgegeben und die Finanzierung erfolgt außerhalb des DRG-Systems nach Ist-Kosten.
Das belastet nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der Häuser, sondern auch die Beschäftigten, die täglich die Versorgung sicherstellen. Krankenhäuser benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, um Personal zu halten, attraktive Arbeitsplätze zu bieten und gute Arbeitsbedingungen dauerhaft sichern zu können.
Die Kostensteigerungen aus den hohen Inflationsraten der Vorjahre sind bis heute nicht auskömmlich refinanziert. Aktuell sind erneut massive Kostensteigerungen durch den Irankonflikt zu verzeichnen, die sich bei den folgenden Tarifverhandlungen auch im Personalbereich niederschlagen werden. Schon der Wegfall des Rechnungszuschlages im Rahmen der vorübergehend gewährten „Soforthilfe“ wird die Kliniken ab Dezember 2026 finanziell vor große Herausforderungen stellen.
Die politischen Entscheidungen des Bundes haben unmittelbare Folgen vor Ort. Sie entscheiden mit darüber, ob Krankenhäuser wie das Klinikum Hanau und das St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau auch künftig verlässlich in Personal, moderne Strukturen und Versorgungssicherheit investieren können – oder ob ihnen genau dafür die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird. Damit geht es nicht um eine abstrakte Finanzierungsfrage, sondern um die konkrete Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser, auf die Bürgerinnen und Bürger in Hanau und der Region im Notfall angewiesen sind. Diese Verantwortung kann nicht an die kommunale Ebene, die Klinikträger oder die Beschäftigten weitergereicht werden. Wir erwarten deshalb, dass die berechtigten Hinweise aus der Versorgungspraxis ernst genommen werden und dass Sie Ihren politischen Einfluss nutzen, um die Krankenhausversorgung in Hanau und der Region verlässlich zu sichern.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie eindringlich, sich innerhalb Ihrer Bundestagsfraktion sowie gegenüber der Bundesregierung für deutliche Nachbesserungen am Gesetzesentwurf einzusetzen. Aus unserer Sicht braucht es eine klare Korrektur, bevor die vorgesehenen Regelungen vor Ort zu weiteren Belastungen führen und die Versorgungssicherheit nachhaltig schwächen. Wir wollen unsere jeweiligen Versorgungsaufträge auch künftig uneingeschränkt erfüllen und die Gesundheitsversorgung in Hanau und dem Osten der Metropolregion Rhein-Main gemeinsam zukunftsfähig weiterentwickeln. Dafür benötigen wir politische Rahmenbedingungen, die Transformation ermöglichen und Versorgungssicherheit stärken.
Gerne möchten wir Ihnen die konkrete Situation unserer Häuser persönlich erläutern und laden Sie herzlich zu einem gemeinsamen Gespräch vor Ort im Klinikum Hanau ein. Wir würden uns sehr freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maximilian Bieri
Bürgermeister der Stadt Hanau
Stefan Gröger
Geschäftsführer
Klinikum Hanau GmbH
Michael Sammet
Geschäftsführer
St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau gGmbH
Pressekontakt:
Stadt Hanau, Dominik Kuhn
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Quelle: Stadt Hanau

