Stadt gibt Hinweise zu den beliebten „Zu verschenken“-Kisten am Straßenrand
Manches, was zu Hause überflüssig geworden, aber zum Wegwerfen zu schade ist, landet in Boxen mit dem Hinweis „zu verschenken“. Die Kisten werden bevorzugt am Straßenrand platziert, damit Passant*innen auf dem Mini-Flohmarkt stöbern können. Weil es sich bei der unerlaubten Nutzung des öffentlichen Raums genau genommen um eine Ordnungswidrigkeit handelt, bittet die Stadt Maintal um Beachtung einiger Hinweise.
„Grundsätzlich ist das Angebot eine schöne Idee, das den Gedanken der Nachhaltigkeit aufgreift. Aber auch wenn es gut gemeint ist, handelt es sich genau genommen um eine illegale Müllablagerung. Bleibt die Kiste mehrere Tage stehen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und könnte mit einem Bußgeld geahndet werde“, erläutert der Erste Stadtrat Karl-Heinz Kaiser als Ordnungsdezernent. Stellen Unbekannte zu der „Zu verschenken-Kiste“ zusätzlich Sperrmüll, haftet die Person, die die Kiste rausgestellt hat, auch dafür.
Damit die Kisten nicht zum Ärgernis werden, sondern ein wertvoller Beitrag gegen die Wegwerfmentalität bleiben können, bittet die Stadt Maintal um die Beachtung folgender Hinweise:
Die Kiste muss deutlich beschriftet sein mit „Zu verschenken“
Die Gegenstände sind vor Regen und Nässe zu schützen.
Die Kisten sind so aufzustellen, dass sie nicht zur Stolperfalle werden.
Der Aufstellort ist so zu wählen, dass die Nutzung des Gehwegs nicht einschränkt wird.
Die Kisten dürfen maximal zwei Tagen stehen bleiben.
Es sollen nur brauchbare Gegenstände angeboten werden.
Die Kiste ist kein Ersatz für die Rest- oder Sperrmüllentsorgung.
Quelle: Redaktion MKK Echo