Zusatzmaßnahmen aufgehoben, Allgemeinverfügung bleibt aber in Kraft
Main-Kinzig-Kreis. – Nach dem Fund von vier toten Wildvögeln am Großkrotzenburger See Anfang Februar, bei denen die aviäre Influenza – gemeinhin „Vogelgrippe“ genannt – festgestellt worden war, hat das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises nun die zusätzlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen wieder aufgehoben. Diese Zusatzmaßnahmen betrafen unter anderem einzelne Betriebe in direkter Nähe zum Fundort, die zur Aufstallung ihrer Tiere verpflichtet waren. In den vergangenen drei Wochen sind nun keine weiteren positiven Fälle im betreffenden Gebiet hinzugekommen. Daher ist aus fachlicher Sicht nicht mehr von einem Fortbestehen der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation unmittelbar in der Nähe des Sees auszugehen. Gleichwohl bittet der Main-Kinzig-Kreis weiterhin um erhöhte Wachsamkeit und für Tierhalter im Main-Kinzig-Kreis gelten die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen ebenfalls weiter.
Grundsätzlich ist das Virus der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI-Virus) in Wildvogelpopulation noch aktiv. Davon zeugen immer wieder die Funde in der Region und entsprechend lautet auch die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts. Demnach wird das Risiko des Eintrags der HPAI in wildlebende Wasservogelpopulationen und in deutsche Geflügelhaltungen sowie Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen als hoch eingeschätzt.
Der Main-Kinzig-Kreis behält die Allgemeinverfügung bei, die seit Oktober des vergangenen Jahres im Kreisgebiet gilt. Damit sind alle Geflügelhaltungen im Zuständigkeitsbereich zu einem höheren Biosicherheitsstandard verpflichtet und überregionale Veranstaltungen wie Geflügelschauen und –börsen wurden untersagt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Website des Main-Kinzig-Kreises http://www.mkk.de zu finden (unter „Aktuelles/öffentliche Bekanntmachungen“).
Quelle: Main-Kinzig-Kreis

