Zukünftig können die Heilbäder und Kurorte in Hessen ihre Prädikatstitel Heilbad, Kurstadt oder Kurort auf ihren Ortseingangsschildern tragen. Möglich wird das durch das Kommunale Flexibilisierungsgesetz „KommFlex“ und der Anpassung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und mit einer Urkunde, die Hessens Innenminister Roman Poseck an insgesamt 16 Heilbäder und Kurorte überreicht hat.
„Identität entsteht vor Ort. Wer sich seiner Stärken bewusst ist und diese gemeinsam lebt, kann sie auch glaubwürdig nach außen tragen“, erklärt Hessens Innenminister Roman Poseck. Die Zusatzbezeichnungen „Heilbad“, „Kurort“ oder „Kurstadt“ machen die besonderen Stärken der Heilbäder und Kurorte in Hessen sichtbar. Sie unterstreichen die Tradition, die Kompetenz in Medizin & Therapie und die hohe Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger. Das klare, unverwechselbare Profil stärkt die lokale Identität und setzt in der Wahrnehmung Glanzpunkte.“
„Die Verleihung der Zusatzbezeichnungen an die Heilbäder und Kurorte in Hessen ist weit mehr als eine formale Anerkennung,“ freut sich der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Bürgermeister Ralf Gutheil, über die Auszeichnungen. „Das Prädikat „Heilbad“, „Kurstadt“ oder „Kurort“ steht auch für Qualitätsversprechen, die staatlich anerkannt sind, und die sich in der kurörtlichen Infrastruktur und in der nachhaltigen Angebotsentwicklung zeigen. Mit der Zusatzbezeichnung auf dem Ortseingangsschild wird diese Qualität nach außen sichtbar und bildet gleichsam den Rahmen für den Kurort.“
Identität stärken – Zukunftsfähigkeit sichern
„Die Zuspitzung auf die Begriffe Heilbad, Kurort oder Kurstadt ist gewollt,“ erklärt die Geschäftsführerin des Hessischen Heilbäderverbandes, Almut Boller. „Sie steht im Einklang mit der erstmals definierten Marke DIE KUR. Die klare Ansprache schafft Orientierung und Vertrauen bei Gästen und Patienten und stärkt das Gemeinschaftsgefühl und das Bewusstsein von Bürgerinnen und Bürgern für den eigenen Ort.“ Damit wird aus der Auszeichnung für die bestehende Leistung ein Impuls für die Weiterentwicklung der Heilbäder und Kurorte in Hessen.
Nur wo Bad darauf steht, ist auch Bad drin
Die Heilbäder und Kurorte in Hessen sind Partner für Prävention, Kuration und Rehabilitation und erfüllen – ebenso wie in Medizin und Therapie“ hohe Qualitätsstandards. Im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Prädikatisierungs-verfahren durchläuft jedes Heilbad und jeder Kurort einen Qualitätsprozess, der sicherstellt, dass der Ort die in den staatlich anerkannten Begriffsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
Die auf die Therapieziele ausgerichtete Stadtentwicklung schafft von der Infrastruktur bis hin zu den vielfarbigen kulturellen Facetten einen Erholungsraum, der im Gleichklang mit der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Heilbäder und Kurorte in Hessen, der Gesunderhaltung des Menschen, steht.
Hintergrund:
Mit der im Zuge des KommFlex vorgenommenen erstmaligen Einführung einer gesetzlichen Vorschrift zur Entziehung eines einmal verliehenen Namenszusatzes kann die Verleihung von Namenszusätzen flexibilisiert werden.
Zukünftig können Gemeinden auf Antrag die Prädikatstitel „Heilbad“, „Kurort“ oder „Kurstadt“ nach Zustimmung des Magistrats auch als Namenszusatz gemäß § 13 Abs. 2 HGO verliehen werden. Die Prädikatsvoraussetzungen sind in der vom für den Tourismus zuständigen Hessischen Minister erlassenen Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort (KurortV HE) festgelegt. Wurde das Prädikat einmal erteilt, kann das Innenministerium ihn zum Namensbestandteil erheben.
Quelle: Hessischer Heilbäderverband e.V.

