Freitag, September 20, 2024
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Hebesatzempfehlung für Nidderauer Grundsteuern liegt vor

Die Hessische Steuerverwaltung hat der Stadt Nidderau eine unverbindliche Hebesatzempfehlung zur Erreichung der Aufkommensneutralität für das Jahr 2025 ausgesprochen:

* Grundsteuer A: Hebesatz von 765,92 Prozent
* Grundsteuer B: Hebesatz von 732,99 Prozent

Mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Grundsteuerreform wurde die Grundsteuer neu geregelt. Ziel der Reform ist es, dass die Gemeinden und Städte aufkommensneutral agieren, was bedeutet, dass sich das Aufkommen der Grundsteuer durch die Rechtsänderungen im Jahr 2025 weder erhöhen noch verringern soll. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Steuerbelastung für die einzelnen Steuerpflichtigen gleich bleibt. Die Steuerlast kann sich aufgrund der neuen Wertansätze für die einzelnen Steuerpflichtigen ändern, während die Summe der Grundsteuern für die Stadt Nidderau unverändert bleiben soll, was keine höheren Steuereinnahmen der Stadt durch die Grundsteuerreform zur Folge haben wird.

Die Hebesatzempfehlung der Hessischen Steuerverwaltung hat lediglich Empfehlungscharakter und ist für Nidderau und andere Städte und Gemeinden nicht verbindlich. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Hebesatzautonomie kann Nidderau die Hebesätze entsprechend ihrem Finanzbedarf eigenverantwortlich festsetzen und somit von den Hebesatzempfehlungen abweichen.

Diese Veröffentlichung dient der Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger und zeigt, ob Nidderau ihre Hebesätze aufkommensneutral anpasst. Eine Steuererhöhung oder -senkung wird ebenso sichtbar wie in Zeiten ohne Reform.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform und den Hebesätzen sind auf der Internetseite der Hessischen Finanzverwaltung zu finden: grundsteuer.hessen.de.

Die alten Hebesätze gelten noch bis zum 31. Dezember 2024. Jede Kommune muss bis zum 30. Juni 2025 einen Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes für 2025 fassen, falls eine Erhöhung erforderlich ist.

Die CDU Nidderau wird sich dafür einsetzen, dass die Hebesätze aufkommensneutral angepasst werden und die Grundsteuerreform nicht für eine „versteckte“ Steuererhöhung genutzt wird.

CDU – Wir kümmern uns

Bild: Klaus Knapp, finanzpolitischer Sprecher der CDU Nidderau

 

Quelle: Steffen Wilde

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