Montag, März 16, 2026
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Hanauer Polizei erhöht Präsenz

Hanauer Polizei erhöht Präsenz und verstärkt konzeptionelle
Kontrollmaßnahmen rund um den Freiheitsplatz: Mehrere unerlaubte
Gegenstände in Waffenverbotszone sichergestellt

 

Hanau (ots) – (lei) Mit einer gemeinsamen Kontrollaktion haben Stadt- und
Landespolizei am Freitag erneut die Einhaltung der Bestimmungen der
Waffenverbotszone in der Hanauer Innenstadt überprüft. An dem Einsatz waren
Kräfte des Polizeireviers Hanau, der Stadtpolizei sowie der Bereitschaftspolizei
beteiligt.

In dem Gebiet kontrollierten die Einsatzkräfte von 15 Uhr bis in die
Abendstunden hinein insgesamt 261 Personen. Ziel der Maßnahmen war neben der
Durchsetzung der in der Waffenverbotszone geltenden Regelungen insbesondere auch
eine deutlich sichtbare Präsenz an relevanten Örtlichkeiten. Damit soll nicht
nur möglichen Verstößen frühzeitig begegnet, sondern auch das Sicherheitsgefühl
der Bevölkerung gestärkt werden. Denn insbesondere Gewalttaten wirken sich auf
das Sicherheitsempfinden aus und erst kürzlich war bei einer gewaltsamen
Auseinandersetzung am Freiheitsplatz ein 25 Jahre alter Mann durch einen
mutmaßlichen Messerangriff lebensbedrohlich verletzt worden (wir berichteten).

Im Verlauf der mehrstündigen Kontrollen stellten die Ordnungshüter mehrere dort
verbotene Gegenstände fest. Insgesamt wurden drei Messer, ein Schlagring, drei
Tierabwehrpistolen sowie drei Tierabwehrsprays aufgefunden und in amtliche
Verwahrung genommen. In den jeweiligen Fällen stellten die Beamten Personalien
fest und prüfen nun die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Im Anschluss an diese Maßnahmen in der Innenstadt verlagerte sich der Einsatz in
den Bereich Hanau-Wilhelmsbad. Dort hatten sich in der Vergangenheit wiederholt
Angehörige der sogenannten Tuner-, Raser- und Poserszene getroffen. Bei den
Kontrollen lag der Schwerpunkt insbesondere auf der Einhaltung bestehender
Verkehrsregelungen, der Reduzierung unnötigen Lärms sowie der Durchsetzung von
Durchfahrtsverboten.

Dabei überprüften die Einsatzkräfte 15 Fahrzeuge sowie 27 Personen. Im Ergebnis
stellten die Beamten acht Verstöße gegen bestehende Durchfahrtsverbote fest.
Gegen die verantwortlichen Fahrzeugführer wurden ebenfalls entsprechende
Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

Andreas Thiem, Leiter des Polizeireviers Hanau, resümierte: “Mit einer erhöhten
Präsenz und gezielten Kontrollmaßnahmen rund um den Freiheitsplatz wollen wir
konsequent für Sicherheit sorgen. Die Ergebnisse zeigen, dass solche Einsätze
notwendig sind: Verbotene Gegenstände konnten sichergestellt und Verstöße
festgestellt werden. Gleichzeitig setzen wir damit ein klares Zeichen, dass wir
Regelverstöße im Bereich der Waffenverbotszone sowie im Umfeld der Tuner-,
Raser- und Poserszene nicht tolerieren. Unser Ziel ist es, mögliche Gefahren
frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden, damit sich die Menschen in Hanau
weiterhin sicher fühlen können.”

Die Polizei kündigte an, auch künftig vergleichbare Kontrollmaßnahmen
durchzuführen, um die Sicherheit im Stadtgebiet zu erhöhen und auf mögliche
Störungen der öffentlichen Ordnung frühzeitig reagieren zu können.

Hintergrund zur Waffenverbotszone:

Die Hanauer Waffenverbotszone gilt seit dem 1. August 2025 und umfasst große
Teile der Innenstadt, darunter Freiheitsplatz, Marktplatz, das Forum Hanau und
den Schlossgarten. Auch zahlreiche Nebenstraßen und Passagen sind einbezogen.
Innerhalb dieser Zone ist das Mitführen unter anderem von Waffen, Messer und
Reizstoffgeräten – grundsätzlich verboten. Es gibt aber auch Ausnahmen: Erlaubt
ist das Mitführen von Messern und Waffen in der Verbotszone dann, wenn ein
berechtigtes Interesse vorliegt. Ein solches besteht unter anderem bei Personen
mit waffenrechtlicher Erlaubnis, bei Rettungskräften im Einsatz und wenn der
Transport nicht zugriffsbereit erfolgt und mehr als drei Handgriffe notwendig
sind, um an den Gegenstand zu gelangen. Auch für bestimmte Berufsgruppen und
Anlässe wie Gewerbetreibende, Gastronomie, Aussteller auf Märkten und Messen
sowie für kulturelle Veranstaltungen, Sportausübungen und Brauchtumspflege
gelten Ausnahmen.

Verstöße gegen das Waffenverbot gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit
Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ziel der Kontrollen ist es,
das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und potenzielle Gefahren
frühzeitig zu erkennen. Stadt- und Landespolizei werden vergleichbare Maßnahmen
auch künftig regelmäßig durchzuführen.

Seither Inkrafttreten der Waffenverbotszone zählte die Landespolizei – inklusive
der oben festgestellten Zuwiderhandlungen – insgesamt 38 Verstöße.

 

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

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