Dienstag, November 26, 2024
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Gründau: Bewerbungen um das Schöffenamt

Ende des Jahres 2023 endet bundesweit die Amtszeit der amtierenden Schöffen und Jugendschöffen. An der Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen sind die Gemeinden beteiligt. Die Gemeinde Gründau ist aufgefordert, Personen zu benennen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen.

Wie in der vergangenen Wahlperiode möchte die Gemeinde auch diesmal die Bürgerinnen und Bürger aus Gründau bitten, sich um diese ehrenamtliche Tätigkeit zu bewerben. In der Strafgerichtsbarkeit wird die Vertretung der Bürger durch die Schöffen wahrgenommen. Diese werden in einem Wahlverfahren ermittelt. Das Wahlverfahren sieht vor, dass alle Gruppen der Bevölkerung angemessen berücksichtigt werden.

Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Wer Interesse an einer derartigen ehrenamtlichen Tätigkeit hat, kann sich bis zum 31.03.2023 bei der Gründauer Gemeindeverwaltung, Rathaus in Lieblos, Am Bürgerzentrum 1,           Zimmer 25, Tel. 06051/8203-26, melden. Gerne können die Unterlagen auch auf dem Postweg oder per eMail an gemeinde@gruendau.de gesendet werden.

Das entsprechende Formular kann von der Internetseite unter www.gruendau.info oder www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden.

Quelle: Hannes Schulz

 

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