Frankfurt (ots)
(lo) Am Dienstagmittag (27. Dezember 2022) ergab die Personenkontrolle einer Frau in der Elbestraße, dass sie per Haftbefehl gesucht wird. Um der Vollstreckung zu entgehen, wurde daraufhin ein Bekannter der Frau aufgesucht, welcher den Haftbefehl bezahlen sollte. Jedoch wurde der Bekannte ebenfalls per Haftbefehl gesucht. Erst der Arbeitgeber des Bekannten konnte die Vollstreckungen beider abwenden.
Gegen 14:00 Uhr kontrollierten Polizeibeamte eine 25-jährige Frau. In dessen Verlauf wurde bekannt, dass gegen die 25-Jährige ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Offenbach zur Vollstreckung vorlag. Um die Vollstreckung zu verhindern, suchte die Frau im Beisein der Polizeibeamten einen Bekannten auf, der sich bereit erklärt hatte, den Haftbefehl zu bezahlen. Hierbei stellte sich heraus, dass auch gegen den Bekannten ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg zur Vollstreckung vorlag. Die Gesamtsumme in Höhe von 910 Euro für beide Haftbefehle konnte der gutherzige Bekannte am Ende dann doch nicht begleichen. Erst der Besuch beim Arbeitgeber des Bekannten wendete die Haftantritte ab. Dieser bezahlte die offenen Beträge.
Von der Odyssee unbeeindruckt machte die 25-Jährige ihre Stimmung gegenüber den Beamten deutlich, indem sie ihren Kaugummi demonstrativ vor die Füße der Beamten spuckte und sich dadurch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des nicht ordnungsgemäßen Beseitigens von Kleinabfällen einhandelte.
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