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EU verschärft Artenschutz für Walhaie, Teufelsrochen und weitere Arten

RP Darmstadt informiert über neue Regelungen im internationalen Artenschutz

Walhaie, Teufelsrochen sowie zahlreiche weitere Tier- und Pflanzenarten stehen in der Europäischen Union ab sofort unter einem strengeren Schutz. Die entsprechende EU-Verordnung zur Anpassung des europäischen Artenschutzrechts an aktuelle internationale Beschlüsse ist nun in Kraft. Darauf weist das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als zuständige Artenschutzbehörde für Südhessen hin.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung wurden insgesamt 19 Arten und Gattungen neu in Anhang A der EU-Artenschutzverordnung aufgenommen. Darunter befinden sich auch Arten, die von Anhang B in den strengeren Anhang A überführt wurden. Zu ihnen zählen unter anderem der Walhai und die Gattung der Teufelsrochen. Mit der Aufnahme in Anhang A unterliegen die betroffenen Arten den strengsten artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Für ihren Handel und ihre Vermarktung gelten besonders strenge Voraussetzungen. Auch die in Anhang B gelisteten Arten sind geschützt.

Darüber hinaus wurden 27 Arten und Gattungen neu in Anhang B aufgenommen. Hierzu gehören beispielsweise Streifenhyänen, Breitschwanzgeckos sowie verschiedene Arten der Vogelgattung Spelzer. Ebenfalls neu gelistet wurde die Gattung der Wasserfrösche. Für diese Änderung gilt jedoch eine Übergangsfrist. Sie tritt erst am 5. Juni 2027 in Kraft.

Die Änderungen gehen auf die Beschlüsse der 20. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zurück, die im November 2025 in Samarkand (Usbekistan) stattfand. Die dort gefassten Beschlüsse führen zu zahlreichen Änderungen im internationalen Artenschutz.

Ebenfalls angepasst wurden verschiedene Anmerkungen zur Verordnung. So wurde unter anderem die Anmerkung #10 zur Holzart Fernambuk geändert. Die Anpassung präzisiert, welche Erzeugnisse, insbesondere Musikinstrumente und deren Bestandteile, den artenschutzrechtlichen Vorschriften unterliegen.

Die Verordnung und weitere Infos finden Interessierte auf der Internetseite des RP Darmstadt.

Hintergrund

Das RP Darmstadt ist in Südhessen für den Vollzug der internationalen Artenschutzbestimmungen nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) sowie der entsprechenden EU-Verordnungen zuständig. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Erteilung von EG-Bescheinigungen für die Vermarktung geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie die Kontrolle, ob die artenschutzrechtlichen Kennzeichnungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten innerhalb Hessens eingehalten werden.

Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/naturschutz/artenschutz-biologische-vielfalt/internationaler-artenschutz

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt

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